Das Aus- und Weiterbildungsprojekt des L-GAV wird auch im kommenden Jahr weitergeführt. Nun sind die Details bekannt: Ein Grossteil des bisherigen Angebotes wird weiterhin subventioniert und Betriebe erhalten wie bisher eine Arbeitsausfallentschädigung. Auf der Stufe der Grundangebote bleiben die Angebote sogar weiterhin kostenlos.
Die Basisbildung Progresso für Mitarbeitende ohne Berufsabschluss im Gastgewerbe wird im kommenden Jahr um ein Angebot erweitert: der Lehrgang „Progresso Allrounder" richtet sich an Mitarbeitende, welche in einem Betrieb in verschiedenen Bereichen eingesetzt werden sollen, und vermittelt kombinierte Grundkenntnisse in den Fachbereichen Küche, Service und Hauswirtschaft.
Die Sozialpartner im Gastgewerbe hatten sich im Juli grundsätzlich auf die Mindestlöhne für 2024 geeinigt. Diese werden im Vergleich zum Vorjahr gemäss der Teuerung auf Basis der Septemberprognose 2023 erhöht. Zusätzlich steigen die Mindestlöhne real um 5 Franken pro Monat auf jeder Mindestlohnstufe. Aufgrund der nun vorliegenden Angaben des SECO wurden die definitiven Mindestlöhne 2024 berechnet. Die Verlängerung der Allgemeinverbindlicherklärung des L-GAV bis Ende 2024 haben die Sozialpartner beim Bundesrat beantragt.
Die Basisbildung Progresso für Mitarbeitende ohne Berufsabschluss im Gastgewerbe ist aktuell wie nie: Sie leistet in der derzeitigen Situation des besorgniserregenden Fachkräftemangels einen wichtigen Beitrag zur Professionalisierung und Branchenbindung. Im Jahr 2023 werden daher so viele Kurse wie noch nie angeboten.
Die Sozialpartner im Gastgewerbe hatten sich bereits Anfang Juni auf die Mindestlöhne für 2023 geeinigt. Diese erhöhen sich im Vergleich zum Vorjahr gemäss der Teuerung auf Basis der Septemberprognose 2022. Zusätzlich steigen die Löhne real um bis zu 40 Franken pro Monat je nach Lohnstufe. Aufgrund der nun vorliegenden Angaben des SECO konnten die definitiven Mindestlöhne berechnet werden. Die Verlängerung der Allgemeinverbindlich-erklärung des L-GAV bis Ende 2023 haben die Sozialpartner beim Bundesrat beantragt.
Syna freut sich, dass für die Angestellten im Gastgewerbe eine Lohnerhöhung ausgehandelt werden konnte. Damit zeigt das Gastgewerbe auf, was der Lohnherbst für alle Branchen bringen muss: Teuerungsausgleich und Reallohnerhöhungen.
Für alle Arbeitnehmende ist klar: Die eigene Arbeit gibt es nur gegen einen fairen Lohn. Wenn man dann Ende Monat das Lohnblatt erhält, ist der Nettolohn teilweise erschreckend tiefer als der vertraglich abgemachte Bruttolohn. Oder aber der Stundenlohn scheint viel tiefer, als man eigentlich damit gerechnet hätte. Was passiert hier eigentlich?
Das Gastgewerbe steckt in der Krise, und mit ihm die rund 200 000 Angestellten. Syna fordert die Verbesserung der offensichtlichen Probleme, zum Schutz der Mitarbeitenden – aber auch der Branche. In einer Informationskampagne zeigen wir den Angestellten zudem ihre Rechte auf, damit sie sich für ihre Arbeitsbedingungen besser wehren können.