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Die Arbeitnehmerorganisation Hotel & Gastro Union und die Gewerkschaften Syna und Unia haben ihre Forderungen für die Erneuerung des Landes-Gesamtarbeitsvertrags des Gastgewerbes (L-GAV) vorgestellt. Im Zentrum stehen höhere Löhne, die lohnrelevante Anerkennung der Berufserfahrung, bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, Stärkung der Weiterbildung, Sicherung des Nachwuchses und der Massnahmen gegen Belästigung und Mobbing.

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Die Sozialpartner freuen sich, dass der Weg frei ist für Neuverhandlungen über einen neuen Gesamtarbeitsvertrag im Gastgewerbe: Ab dem 4. Quartal 2025 wird über einen neuen L-GAV verhandelt. Um sich auf diese Neuverhandlungen zu fokussieren, haben sie zudem positiverweise bereits auch eine Einigung bezüglich der Mindestlöhne für die Jahre 2026/27 gefunden. Beide Beschlüsse sind vorbehaltlich der Genehmigung durch die zuständigen Gremien.

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Die Mindestlöhne im Gastgewerbe werden entsprechend der durchschnittlichen Jahresteuerung um 1,1 Prozent angehoben. Das hat das Schiedsgericht entschieden, nachdem letztes Jahr die Verhandlungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden gescheitert waren. Für Syna ist das ungenügend.

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Basel.- Gute Neuigkeiten für Weiterbildungswillige: Das Aus- und Weiterbildungsprojekt des L-GAV, bekannt unter dem Kampagnen-Namen «Weiterbildung inklusive», wird auch im kommenden Jahr weitergeführt. Damit Teilnehmende, Betriebe und die Anbieter möglichst frühzeitig Planungssicherheit haben, hat die Aufsichtskommission erstmals bereits Ende September die Konditionen und Angebote für das Folgejahr festgelegt. Die meisten Lehrgänge und Kurse, die aktuell subventioniert werden, bleiben im Programm für 2025. Auf Stufe der Grundangebote werden die Angebote weiterhin kostenlos sein. 

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Die Verhandlungen über eine Anpassung der Mindestlöhne im Gastgewerbe für das Jahr 2025 sind gescheitert. Trotz des wirtschaftlich hervorragenden Jahres 2023 und äusserst positiver Aussichten für das Jahr 2024 sind die Arbeitgeberverbände nicht bereit, die Mindestlöhne auf ein faires Niveau anzuheben. Die Gewerkschaften und Arbeitnehmerverbände ziehen nun vor Schiedsgericht.

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Das Aus- und Weiterbildungsprojekt des L-GAV wird auch im kommenden Jahr weitergeführt. Nun sind die Details bekannt: Ein Grossteil des bisherigen Angebotes wird weiterhin subventioniert und Betriebe erhalten wie bisher eine Arbeitsausfallentschädigung. Auf der Stufe der Grundangebote bleiben die Angebote sogar weiterhin kostenlos.

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Die Basisbildung Progresso für Mitarbeitende ohne Berufsabschluss im Gastgewerbe wird im kommenden Jahr um ein Angebot erweitert: der Lehrgang „Progresso Allrounder" richtet sich an Mitarbeitende, welche in einem Betrieb in verschiedenen Bereichen eingesetzt werden sollen, und vermittelt kombinierte Grundkenntnisse in den Fachbereichen Küche, Service und Hauswirtschaft.

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Die Sozialpartner im Gastgewerbe hatten sich im Juli grundsätzlich auf die Mindestlöhne für 2024 geeinigt. Diese werden im Vergleich zum Vorjahr gemäss der Teuerung auf Basis der Septemberprognose 2023 erhöht. Zusätzlich steigen die Mindestlöhne real um 5 Franken pro Monat auf jeder Mindestlohnstufe. Aufgrund der nun vorliegenden Angaben des SECO wurden die definitiven Mindestlöhne 2024 berechnet. Die Verlängerung der Allgemeinverbindlicherklärung des L-GAV bis Ende 2024 haben die Sozialpartner beim Bundesrat beantragt. 

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Die Mindestlöhne im Gastgewerbe steigen im Jahr 2024 gemäss der Teuerung auf Basis der Septemberprognose 2023 und zusätzlich real um 5 Franken pro Monat auf jeder Mindestlohnstufe. Dies haben die Sozialpartner im Gastgewerbe vereinbart. Sie beantragen beim Bundesrat zudem die Verlängerung der Allgemeinverbindlicherklärung bis Ende 2024. 

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