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Basel.- Gute Neuigkeiten für Weiterbildungswillige: Das Aus- und Weiterbildungsprojekt des L-GAV, bekannt unter dem Kampagnen-Namen «Weiterbildung inklusive», wird auch im kommenden Jahr weitergeführt. Damit Teilnehmende, Betriebe und die Anbieter möglichst frühzeitig Planungssicherheit haben, hat die Aufsichtskommission erstmals bereits Ende September die Konditionen und Angebote für das Folgejahr festgelegt. Die meisten Lehrgänge und Kurse, die aktuell subventioniert werden, bleiben im Programm für 2025. Auf Stufe der Grundangebote werden die Angebote weiterhin kostenlos sein. 

Die Verhandlungen über eine Anpassung der Mindestlöhne im Gastgewerbe für das Jahr 2025 sind gescheitert. Trotz des wirtschaftlich hervorragenden Jahres 2023 und äusserst positiver Aussichten für das Jahr 2024 sind die Arbeitgeberverbände nicht bereit, die Mindestlöhne auf ein faires Niveau anzuheben. Die Gewerkschaften und Arbeitnehmerverbände ziehen nun vor Schiedsgericht.

Die Basisbildung Progresso für Mitarbeitende ohne Berufsabschluss im Gastgewerbe wird im kommenden Jahr um ein Angebot erweitert: der Lehrgang „Progresso Allrounder" richtet sich an Mitarbeitende, welche in einem Betrieb in verschiedenen Bereichen eingesetzt werden sollen, und vermittelt kombinierte Grundkenntnisse in den Fachbereichen Küche, Service und Hauswirtschaft.

Die Sozialpartner im Gastgewerbe hatten sich im Juli grundsätzlich auf die Mindestlöhne für 2024 geeinigt. Diese werden im Vergleich zum Vorjahr gemäss der Teuerung auf Basis der Septemberprognose 2023 erhöht. Zusätzlich steigen die Mindestlöhne real um 5 Franken pro Monat auf jeder Mindestlohnstufe. Aufgrund der nun vorliegenden Angaben des SECO wurden die definitiven Mindestlöhne 2024 berechnet. Die Verlängerung der Allgemeinverbindlicherklärung des L-GAV bis Ende 2024 haben die Sozialpartner beim Bundesrat beantragt. 

Die Sozialpartner im Gastgewerbe hatten sich bereits Anfang Juni auf die Mindestlöhne für 2023 geeinigt. Diese erhöhen sich im Vergleich zum Vorjahr gemäss der Teuerung auf Basis der Septemberprognose 2022. Zusätzlich steigen die Löhne real um bis zu 40 Franken pro Monat je nach Lohnstufe. Aufgrund der nun vorliegenden Angaben des SECO konnten die definitiven Mindestlöhne berechnet werden. Die Verlängerung der Allgemeinverbindlich-erklärung des L-GAV bis Ende 2023 haben die Sozialpartner beim Bundesrat beantragt.

Syna freut sich, dass für die Angestellten im Gastgewerbe eine Lohnerhöhung ausgehandelt werden konnte. Damit zeigt das Gastgewerbe auf, was der Lohnherbst für alle Branchen bringen muss: Teuerungsausgleich und Reallohnerhöhungen. 

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