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Aus- und Weiterbildungsprojekt des L-GAV 2024: So geht es weiter

Das Aus- und Weiterbildungsprojekt des L-GAV wird auch im kommenden Jahr weitergeführt. Nun sind die Details bekannt: Ein Grossteil des bisherigen Angebotes wird weiterhin subventioniert und Betriebe erhalten wie bisher eine Arbeitsausfallentschädigung. Auf der Stufe der Grundangebote bleiben die Angebote sogar weiterhin kostenlos.

Das seit dem Jahr 2010 laufende Programm der L-GAV-subventionierten Aus- und Weiterbildungen im Gastgewerbe ist eine Erfolgsgeschichte: Über 15'000 Absolvierende haben bereits von den Subventionen profitiert, davon allein im laufenden Jahr schon mehr als 3'000 Personen.

Im Rahmen dieses Programmes wurde 2021 die sogenannte «Bildungsoffensive» zur Linderung der Folgen der Pandemie für die Branche lanciert. Noch bis Ende 2023 werden die gesamten Kurskosten übernommen und die Arbeitsausfallentschädigung an den Arbeitgeber bleibt substanziell erhöht. 

Konditionen für 2024 festgelegt

Nun hat der Ausschuss der Aufsichtskommission für den L-GAV des Gastgewerbes die Konditionen für das Jahr 2024 festgelegt. Sie gelten vorbehältlich der finalen Zustimmung durch die Plenarversammlung der Aufsichtskommission vom 20. Dezember 2023.

  • Die Grundangebote Progresso, die fide-Sprachkurse und die modularen Kurse in der Romandie «Cours de serveuse/serveur», «Cours de vente en restauration», «Cours d'aide de cuisine» und «Cours d'hygiène et de sécurité au travail» werden weiterhin vollumfänglich finanziert, bleiben für die Teilnehmenden also kostenlos und ohne Anmeldegebühr. Die Arbeitgeber profitieren weiterhin von den Arbeitsausfallentschädigungen.
  • Für EFZ Nachholbildungen wird weiterhin eine Pauschale von CHF 4'000.- rückerstattet; für das verkürzte modulare EBA beträgt die Pauschale neu CHF 1'400.- und die Arbeitsausfallentschädigung bleibt weiterhin bei CHF 109.- pro Tag.
  • Für alle Weiterbildungslehrgänge wird 2024 eine fixe Tagespauschale von max. CHF 165.- vergütet.
  • Für das Gastro-Grundseminar G1 werden neu max. 2'700.- insgesamt für alle Module im Präsenzunterricht vergütet; in der Variante E-Learning sind es CHF 1'200.-.
  • Weiterhin kostenlos bleiben die Angebote «Tageskurs Ausbildner» und «Gesundheitsfördernder Umgang mit Lernenden».
  • Bei den Berufsprüfungen werden 40 % der Kurskosten und 100 % der Prüfungsgebühr übernommen. Die Arbeitsausfallentschädigung an die Betriebe beträgt CHF 140.- pro Tag.
  • Bei den Höheren Fachprüfungen sowie beim Nachdiplomstudium HF Hotelmanagement werden ebenfalls 40 % der Kurskosten und 100% der Prüfungsgebühr (entfällt beim Nachdiplomstudium) übernommen. Die Arbeitsausfallentschädigung an die Betriebe beträgt CHF 170.- pro Tag

Leichte Anpassungen im Angebot

Nicht mehr im Finanzierungsprogramm ab 2024 sind:

  • Cours d'agent d'entretien polyvalent (gibt es nur in der Romandie)
  • Cours de buanderie et de lingerie (gibt es nur in der Romandie)
  • Tagungen «Forum für Frauen» und «Hochgenuss»
  • Chefin Bäckerin-Konditorin-Confiseurin/Chef Bäcker-Konditor-Confiseur mit eidg. Fachausweis
  • Schweizer Tee-Sommelier/Sommelière®

Neu ins Finanzierungsprogramm aufgenommen wird:

  • Berufsbildnerkurs von Hotel & Gastro formation Bern

www.weiterbildung-inklusive.ch

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