Syna und Travail.Suisse unterstützen die verschärften Massnahmen des Bundesrats zum Schutz von Arbeitnehmenden und Bevölkerung sowie zur Entlastung des Gesundheitswesens. Wir fordern aber auch eine umfassende Unterstützung der betroffenen Branchen zum Schutz der Arbeitsplätze und der Einkommen der Arbeitnehmenden sowie einen effektiveren Gesundheitsschutz.
Weitere Schliessung des Gastgewerbes und ausbleibende Zahlungen: Die anhaltende Corona-Krise trifft die Gastgewerbe- und Tourismusbranche unverändert massiv. Eine Entspannung ist nicht in Sicht.
Das Aus- und Weiterbildungsprojekt L-GAV im Gastgewerbe feiert dieses Jahr sein 10-Jahr-Jubiläum. Im Gespräch erzählt Syna-Zentralsekretärin Claudia Stöckli, warum dieses Angebot gerade jetzt in der Coronakrise wichtiger denn je ist.
Angesichts der dramatischen Situation, in der sich das Gastgewerbe infolge der Pandemie befindet, fordern die Sozialpartner den Bundesrat und das Parlament zu sofortigen weitergehenden Unterstützungsmassnahmen zur Rettung von Betrieben und Arbeitsplätzen auf.
Auch bei der Arbeit gilt: Pass auf, was du unterschreibst! Schriftliche Arbeitsverträge sind wichtig. Aber es gibt Stolpersteine, die du kennen musst. Wir erklären dir, worauf du achten musst.
Die Arbeitsbedingungen im Gastgewerbe verschlechtern sich alarmierend: Aufgrund der unsicheren Lage für die kommende Wintersaison übertragen die Arbeitgeber ihr unternehmerisches Risiko auf die Angestellten. Diese müssen Kündigungen innert Wochenfrist befürchten. Syna fordert Politik und Behörden zum raschen Handeln auf.
Der erste Schock ist vorüber, die Situation habt sich aber noch nicht entspannt. Syna fordert Arbeitgebende auf, jetzt nicht Angestellte zu entlassen, sondern ins Personal zu investieren. Jetzt ist die Zeit für Weiterbildung!
Die gute Nachricht: Der Gesamtarbeitsvertrag im Gastgewerbe (L-GAV) ist vorerst gesichert. Die schlechte Nachricht: Bei den Löhnen besteht weiterhin Nachholbedarf!
Die Mindestlöhne im Gastgewerbe bleiben aufgrund der Corona-Pandemie für die Jahre 2020 und 2021 unverändert auf dem Stand von 2019. 2022 soll es wieder eine Erhöhung der Mindestlöhne um 0,2% geben. Dies haben heute die Sozialpartner im Gastgewerbe bekannt gegeben. Sie beantragen nun beim Bundesrat die Verlängerung der Allgemeinverbindlichkeitserklärung des L-GAV bis Ende 2022.