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Gastgewerbe: Vertragsverlängerung mit Wermutstropfen

Die gute Nachricht: Der Gesamtarbeitsvertrag im Gastgewerbe (L-GAV) ist vorerst gesichert. Die schlechte Nachricht: Bei den Löhnen besteht weiterhin Nachholbedarf!

Tatsächlich stand der L-GAV auf der Kippe: Die Verhandlungen für einen neuen Vertrag waren letzten Sommer unterbrochen worden. Die Verlängerung dieses wichtigen Vertrags, der die Arbeitsbedingungen von über 200 000 Arbeitnehmenden sichert, war in Frage gestellt.
Auf den letzten Drücker haben sich die Sozialpartner nun doch noch geeinigt. Der L-GAV wird verlängert und bleibt für mindestens 2 weitere Jahre bestehen. Gleichzeitig sicherten wir eine bescheidene Erhöhung der Mindestlöhne per 1. Januar 2022.

Neuverhandlung gefordert 

Syna fordert allerdings mehr: Der L-GAV muss neu verhandelt werden. Gerade die Coronakrise hat gezeigt, dass der Vertrag Schwachstellen aufweist, die dringend behoben werden müssen: Arbeit auf Abruf und unregelmässige Pensen kombiniert mit tiefen Mindestlöhnen sind eine explosive Mischung. Diese fördert prekäre Arbeitsverhältnisse geradezu.
Die Löhne im L-GAV haben deutlichen Nachholbedarf. Zum Vergleich: Ungelernte Angestellte in der Reinigung verdienen rund 260 Franken mehr pro Monat bei einer 42-Stunden-Woche als ungelerntes Personal in der Gastronomie.

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