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Lohnerhöhungen von bis zu 20 Prozent im Coiffeurgewerbe

Unsere Petition, mit über 8000 Unterschriften, für bessere Arbeitsbedingungen im Coiffeurgewerbe hat sich gelohnt. Die Erneuerung des nationalen Gesamtarbeitsvertrags für vier Jahre, von 2024 bis 2027, bringt erhebliche Verbesserungen der Arbeitsbedingungen von Coiffeusen und Coiffeuren mit sich. 

Kontinuierlicher Anstieg der Mindestlöhne

Die Mindestlöhne der drei Berufskategorien (EFZ, EBA, ohne Qualifikation) werden bis zum Jahr 2027 jährlich erhöht. Die nominale Erhöhung beträgt im Durchschnitt +440 Franken pro Monat (+5280 Franken pro Jahr) für qualifizierte Arbeitnehmende (EFZ), +340 Franken pro Monat (+4'080 Franken pro Jahr) für Angelernte (EBA) und +420 Franken pro Monat (+5'040 Franken pro Jahr) für unqualifizierte Arbeitnehmende.

Dies bedeutet durchschnittliche Lohnerhöhungen von 11 Prozent bis 2027, was mehr als einem zusätzlichen Monatslohn im Jahr entspricht. Für gewisse Berufskategorien wird der progressive Anstieg über vier Jahre sogar +20 Prozent betragen (ca. +700 Franken/Monat), was mehr als zwei zusätzlichen Monatslöhnen im Jahr entspricht.

Tabelle mit den Mindestlöhnen

Schnellerer Lohnanstieg

Die Anzahl der Jahre an Berufserfahrung vor Erreichen der Lohnklassen-Obergrenze (der Mindestlöhne) wird für alle Berufskategorien (EFZ, EBA und ohne Qualifikation) von fünf auf drei Jahre reduziert. Coiffeusen und Coiffeure können somit schon nach drei anstatt bisher erst nach fünf Jahren das Maximum ihrer Lohnkategorie erreichen.

Lohnabzüge für EFZ

 Die möglichen Lohnabzüge für Inhaber/innen eines EFZ, die (bei einem Beschäftigungsgrad von 100 Prozent) keinen Nettoumsatz von 9500 Franken pro Monat erreichen, werden halbiert. Der Arbeitgeber kann neu im ersten Jahr der Berufserfahrung nur noch 200 Franken pro Monat (statt bisher 400 Franken) und im zweiten Jahr nur noch 100 Franken pro Monat (statt bisher 200 Franken) vom Lohn abziehen.

Jährliche Lohnverhandlungen

Die für 2024 bis 2027 ausgehandelten Mindestlöhne werden immer wieder neu verhandelt und können daher jedes Jahr unter Berücksichtigung der Inflationsentwicklung und der bestehenden kantonalen Mindestlöhne angepasst werden. 

Mehr Ferien

Alle Coiffeusen und Coiffeure haben Anspruch auf zusätzliche zweieinhalb Tage Ferien pro Jahr, d. h. insgesamt 22,5 Tage ab dem vollendeten 20. Lebensjahr und 27,5 Tage bis zum vollendeten 20. Lebensjahr oder nach fünf Dienstjahren im selben Unternehmen. 

Verlängerter Vaterschaftsurlaub

Der Vaterschaftsurlaub wird von 5 Tagen auf zwei Wochen und drei Tage, d. h. auf 13 Arbeitstage (entspricht 17 bezahlten Kalendertagen), erhöht. Diese zu 100 Prozent bezahlten Urlaubstage können block-, wochen- oder tageweise in den ersten sechs Monaten nach der Geburt bezogen werden. 

Kosten für Kontrollen und Verfahren

Bei einer Kontrolle können fehlbare Unternehmen künftig gezwungen werden, die Kosten für die Kontrolle und das Verfahren zu übernehmen. Dies war bis jetzt nicht der Fall. 

Erhöhung des Höchstbetrags für Konventionalstrafen

Bei Nichteinhaltung des Gesamtarbeitsvertrags kann das fehlbare Unternehmen zu einer Geldstrafe verurteilt werden. Der Höchstbetrag dieser Busse wurde von 8000 auf 25'000 Franken erhöht. 

Höherer Berufsbeitrag

Der Berufsbeitrag, der von jeder Coiffeuse, jedem Coiffeur sowie jedem Unternehmen jährlich entrichtet werden muss, wird von 80 auf 100 Franken erhöht. Die zusätzlichen finanziellen Mittel, die dadurch generiert werden, ermöglichen es der für die Einhaltung des Gesamtarbeitsvertrags zuständigen paritätischen Kommission, die Anzahl Kontrollen der Coiffeur-Salons zu erhöhen. In einer Branche, die unter verstärkter Aufsicht der tripartiten Kommission des Bundes steht und in der die Rate der Verstösse gegen den Gesamtarbeitsvertrag hoch ist, ist dies von entscheidender Bedeutung. 

Gültigkeit des neuen Gesamtarbeitsvertrages

Erfreulich ist ebenfalls, dass die Allgemeinverbindlichkeit des GAV für das Coiffeurgewerbe bereits ab dem 1. Januar 2024 in Kraft tritt.

Weitere Informationen:

Migmar Dhakyel, Branchenleiterin, 076 588 65 06

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