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Kommentar: Erhöhung der Mindestlöhne im L-GAV

Syna freut sich, dass sie für die Angestellten im Gastgewerbe eine Lohnerhöhung aushandeln konnte, welche ein wichtiges Zeichen setzt. Das Gastgewerbe macht vor, was der Lohnherbst bringen muss: Teuerungsausgleich und Reallohnerhöhungen für die Angestellten!

Zusammen mit den Sozialpartnern wurde vereinbart, dass die Angestellten sowohl den vollen Teuerungsausgleich als auch eine Erhöhung der Mindestreallöhne von bis zu 40 Franken erhalten sollen. Das Gastgewerbe erkennt somit die Zeichen der Zeit und würdigt die enorme tägliche Leistung der Angestellten.

Ungelerntes Personal nicht berücksichtigt

Dieses Verhandlungsresultat mag als Gesamtpaket gut sein. Dennoch gibt es einen grossen Kritikpunkt, der auf Unverständnis stösst. So werden nämlich jenen Angestellten, die über keine gastgewerbliche Ausbildung verfügen, die Mindestlöhne nur um die Teuerung angehoben. Für sie gibt es somit keine Reallohnerhöhung, obwohl dies dringend notwendig gewesen wäre. Denn der Mindestlohn für ungelerntes Personal ist per L-GAV immer noch viel zu tief. Erneut hat man auch dieses Jahr die Chance verpasst, diesen Missstand zu korrigieren.

Gastgewerbe als Vorbild für andere Branchen

Dennoch: Syna schätzt das Verhandlungsresultat als wichtiges Zeichen für die anstehenden Lohnverhandlungen. Das Gastgewerbe war nämlich jenes Gewerbe, welches unter den Massnahmen während der Corona-Krise am meisten gelitten hat. Und trotzdem können die Betriebe auf nächstes Jahr Reallohnerhöhungen nebst der Teuerung an die Angestellten weitergeben. Syna fordert die Wirtschaft auf, sich daran ein Beispiel zu nehmen. Was das Gastgewerbe kann, das können auch die anderen!

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