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Gastgewerbe: arbeitslos in Rekordzeit

Die Arbeitsbedingungen im Gastgewerbe verschlechtern sich alarmierend: Aufgrund der unsicheren Lage für die kommende Wintersaison übertragen die Arbeitgeber ihr unternehmerisches Risiko auf die Angestellten. Diese müssen Kündigungen innert Wochenfrist befürchten. Syna fordert Politik und Behörden zum raschen Handeln auf.

Durch die notwendigen behördlichen Massnahmen zur Eindämmung des Coronavirus werden die ohnehin schwierigen Arbeitsbedingungen im Gastgewerbe noch prekärer. Befürchtete temporäre Betriebsschliessungen sowie nicht absehbare Restriktionen für die Branche wirken sich im Gastgewerbe alarmierend auf die Arbeitsverträge aus: Die Arbeitgeber nutzen Lücken im Gesetz und unfaire Tricks, um das finanzielle Risiko auf ihre Angestellten abzuwälzen.

Innert Wochenfrist auf der Strasse 

Es betrifft vor allem Saisonverträge für die kommende Wintersaison, die bereits jetzt abgeschlossen werden. Zurzeit ist jedoch noch nicht klar, welche Corona-Schutzmassnahmen in den verschiedenen Regionen im Winter gelten werden.
Diese Unsicherheit überwälzen die Arbeitgeber nun direkt auf ihre Mitarbeitenden, indem sie 3-monatige Probezeiten vereinbaren – für eine Saison, die gerade mal 4 Monate dauert. Das ist höchst gravierend, denn in der Probezeit wird das Arbeitsverhältnis innert nur 7 Tagen aufgelöst. Sehen sich Betriebe vor geringerem Gästeaufkommen oder gar vor einer Schliessung, kann das Personal innert Wochenfrist auf die Strasse gestellt werden.

Arbeitspensum unbekannt 

Zudem werden Verträge meist ohne Angabe eines Arbeitspensums abgeschlossen. Dieses wird lediglich mündlich abgemacht. So sind Arbeitnehmende von stark schwankendem Einkommen bis hin zu Lohnausfall betroffen.
Das Problem liegt dabei in der Schriftlichkeit: Die gesetzlich verankerte Lohnfortzahlungspflicht kann ohne schriftliche Beweise nicht eingefordert werden.

Syna fordert Politik zum Handeln auf 

Syna fordert Politik und Behörden auf, jetzt rasch zu handeln: Die weiter zunehmende Prekarisierung der Arbeitsbedingungen im Gastgewerbe muss gestoppt werden. Für die kommende Wintersaison muss ein sicheres wirtschaftliches Umfeld geschaffen werden. Es gilt, Betriebsschliessungen in diesem Winter dringend zu vermeiden, und Arbeitsplätze müssen durch griffige und einheitliche Schutzmassnahmen erhalten bleiben. Die Restaurants sollen die im Sommer vermehrt bewilligten Aussensitzplätze auch im Winter bewirtschaften dürfen, sei dies mit Hilfe von Zelten, Heizdecken usw.

Arbeitgeber in der Pflicht 

Die Arbeitgeber wiederum dürfen das unternehmerische Risiko nicht auf ihre Angestellten übertragen. Sie sind angehalten, keine gesetzlichen Lücken und Tricks bei der Abschliessung von Arbeitsverträgen anzuwenden. Denn so spielen sie mit dem ohnehin schon geringen Einkommen ihrer Angestellten. 


Weitere Auskünfte
Claudia Stöckli, Zentralsekretärin Gastgewerbe

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