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Fristlose Kündigung durch Arbeitgeber

Die fristlose Kündigung ist ein schwerwiegender Eingriff in das Leben eines Arbeitnehmers, da er von einem Moment zum andern keinen Lohnanspruch mehr hat.

Wann darf fristlos gekündigt werden?

Eine fristlose Kündigung darf nur aus wichtigen Gründen erfolgen. Gemäss Artikel 337 OR gilt als wichtiger Grund „namentlich jeder Umstand, bei dessen Vorhandensein dem Kündigenden nach Treu und Glauben die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr zugemutet werden darf". Eine fristlose Kündigung ist nur in Ausnahmefällen zulässig, wenn das Vertrauensverhältnis zwischen den Parteien so schwer gestört ist, dass ein Weiterführen des Arbeitsverhältnisses nicht zugemutet werden kann, z. Bsp. erfüllt bei

• Delikten (Diebstahl)
• Treue-/Arbeitspflichtverletzungen (wiederholtes Missachten von Weisungen)
• illoyales Verhalten (Beschimpfen des Chefs vor Kunden)

Ob ein wichtiger Grund für die fristlose Kündigung vorliegt oder nicht, entscheidet der Richter. Falls kein wichtiger Grund vorliegt, hat der Arbeitnehmer gemäss Artikel 337c OR

• Anspruch auf Ersatz dessen, was er bei ordentlicher Kündigung verdient hätte
• zudem kann der Richter eine Entschädigung von max. 6 Monatslöhnen festlegen

Verwarnung nötig?
Liegt ein wichtiger Grund vor, darf jederzeit fristlos gekündigt werden, also auch während Krankheit, Schwangerschaft, Probezeit sowie während laufender Kündigungsfrist, wobei hier besonders wichtige Gründe vorliegen müssen.

Bei weniger schweren Verfehlungen (Abwesenheiten, zu spät kommen) muss zuvor eine Verwarnung erfolgt sein, welche klar und eindeutig festlegt, für welches erneute Fehlverhalten fristlos gekündigt werden wird. Die fristlose Kündigung muss in jedem Fall zeitnah zum auslösenden Ereignis ausgesprochen werden (2-3 Tage).

Fristlos gefeuert, was tun?

Wenn zu Unrecht fristlos gekündigt wurde:

• Im Zweifelsfall am nächsten Arbeitstag zur Arbeit erscheinen
• Hilfe holen in deinem Regionalsekretariat, da komplex
• beim RAV anmelden

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