Die Mindestlöhne im Gastgewerbe steigen im Jahr 2023 gemäss der Teuerung auf Basis der Septemberprognose 2022 und real um bis zu 40 Franken pro Monat je nach Lohnstufe. Darauf haben sich die Sozialpartner im Gastgewerbe geeinigt. Entsprechend beantragen sie beim Bundesrat die Verlängerung der Allgemeinverbindlicherklärung bis Ende 2023.
Für das Maler- und Gipsergewerbe gilt ab spätestens Herbst 2022 ein neuer Gesamtarbeitsvertrag (GAV). Dieser verbessert unter anderem die Mindestlöhne und erhöht die Reallöhne deutlich. Als erste Branche auf dem Bau regelt das Maler- und Gipsergewerbe die Teilzeit und verbessert so die Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Coop erhöht die Lohnsumme im Jahr 2022 um insgesamt 0,8 %. Insbesondere die unteren Einkommen und Mindestlöhne werden angehoben. Zudem haben sich Coop und die Sozialpartner in Bezug auf den neuen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) geeinigt und ihn um vier Jahre verlängert. Mit dem neuen GAV baut Coop die Leistungen zugunsten ihrer Mitarbeitenden massgeblich aus. Die GAV-Verhandlungen zwischen Coop und den Sozialpartnern waren konstruktiv und erfolgreich.
Mit der Lohnrunde 2021 zahlt Lidl neu den höchsten Mindestlohn im Schweizer Detailhandel. Das ist sehr gut – und wird Auswirkungen auf die ganze Branche haben.
Nach konstruktiven Lohngesprächen mit Lidl konnte eine Lohnrunde vereinbart werden, die ihresgleichen sucht. Mit einer Erhöhung um stolze 6.2 Prozent zahlt Lidl neu den höchsten Mindestlohn im Schweizer Detailhandel und setzt damit einmal mehr die Massstäbe in der Branche neu.
Corona stellt Arbeitnehmende vor grosse Herausforderungen – besonders im Gesundheitswesen. In den Verhandlungen des neuen GAV für das Kantonsspital Zug zeigte sich exemplarisch, was sich in der ganzen Schweiz verändern muss.
Die gute Nachricht: Der Gesamtarbeitsvertrag im Gastgewerbe (L-GAV) ist vorerst gesichert. Die schlechte Nachricht: Bei den Löhnen besteht weiterhin Nachholbedarf!
Die Mindestlöhne im Gastgewerbe bleiben aufgrund der Corona-Pandemie für die Jahre 2020 und 2021 unverändert auf dem Stand von 2019. 2022 soll es wieder eine Erhöhung der Mindestlöhne um 0,2% geben. Dies haben heute die Sozialpartner im Gastgewerbe bekannt gegeben. Sie beantragen nun beim Bundesrat die Verlängerung der Allgemeinverbindlichkeitserklärung des L-GAV bis Ende 2022.
Was im Gastgewerbe scheinbar nicht möglich ist, schaffen ähnliche Branchen: Sie erhöhen die Mindestlöhne. Für Syna steht fest: Was private Haushalte ihren Angestellten bezahlen können, müssen auch Hotels und Restaurants ihren Mitarbeitenden bezahlen!