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Arbeitnehmendenvertretung

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Begriff Definition
Arbeitnehmendenvertretung
Die Arbeitnehmendenvertretung (ANV) vertritt die Interessen der Angestellten gegenüber der Geschäftsleitung (GL). Sie unterbreitet der GL Forderungen Vorschläge und Anregungen diskutiert mit der GL deren Vorschläge und kontrolliert die Einhaltung von Gesetzen und vertraglichen Abmachungen sowie betriebliche Sozialversicherungseinrichtungen (z. B. Pensionskasse). Die ANV wird von der Belegschaft gewählt und schuldet ihr somit auch Rechenschaft.

Synonym: ANV
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