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Steuerbar sind alle der Arbeitnehmerin bzw. dem Arbeitnehmer im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis ausgerichteten oder gutgeschriebenen Entschädigungen. Dies sind insbesondere der ordentliche Arbeitslohn (Monatslohn, Stunden- bzw. Taglohn, Akkordentschädigungen, Lohn für Überzeit-, Nacht- und Extraarbeiten, Arbeitsprämien). Ebenfalls sämtliche Lohnzulagen wie Essens-, Orts- und Teuerungszulagen oder Provisionen, Gratifikationen und Dienstaltersgeschenke fallen darunter.

Infolge der aktuellen COVID-Situation sind Besprechungstermine in unserem Büro in Samedan (Chesa Ruppanner, Quadratscha 1, 7503 Samedan) im Voraus zu vereinbaren unter 081 257 11 22 oder chur@syna.ch. Vielen Dank für Ihr Verständnis. 

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