Regionale GAV
Weitere Auskünfte zu den einzelnen GAV gibt gerne das Regionalsekretariat Visp.
Autogewerbe/Garagen
Der GAV des Autogewerbes gilt für die Unternehmungen des Autogewerbes des Kantons Wallis sowie die Carrosserie-Unternehmungen, wenn diese nicht dem schweizerischen GAV des Carrosseriegewerbes angeschlossen sind. Der Berufsbeitrag wird den Arbeitnehmern direkt abgezogen und von der paritätischen Kommission verwaltet. Jährlich finden Lohnverhandlungen zwischen den Sozialpartnern statt. Eine Vorpensionierung ab 62 Jahren ist möglich.
Chemie- und Pharmaindustrie
Der Kollektivarbeitsvertrag mit Lonza Visp ist einer der ältesten Kollektivverträge der Schweiz. Alle Arbeitnehmenden des Standortes Visp, die im Kollektivvertrag angestellt werden, sind ihm unterstellt. Der Berufsbeitrag wird den Arbeitnehmenden direkt abgezogen und von der Betriebskommission verwaltet. Jährlich finden Lohnverhandlungen zwischen den Sozialpartnern statt. Der heutige Vertrag wurde im Jahr 2004 überarbeitet und wird seither jährlich erneuert. Anpassungen können im Einverständnis aller Sozialpartner getätigt werden.
Elektro-, Telekommunikation
Der GAV ist allgemeinverbindlich erklärt und läuft bis 2023. Die Lohnerhöhungen werden von den Sozialpartnern jährlich verhandelt. Die Sozialkassen und der Berufsbeitrag werden vom Handwerkerverband verwaltet. Ab 62 Jahren können sich die Arbeitnehmenden frühpensionieren lassen.
Gebäudehülle und -technik
Der GAV ist allgemeinverbindlich erklärt. Die Lohnerhöhungen werden von den Sozialpartnern jährlich verhandelt. Die Sozialkassen und der Berufsbeitrag werden vom Handwerkerverband verwaltet. Ab 62 Jahren können sich die Arbeitnehmenden frühpensionieren lassen.
Gesundheitswesen
Die Sozialpartner sind das Spital Wallis und die Vertragsgewerkschaften Syna, SCIV und VPOD. Die paritätische Kommission kontrolliert die Einhaltung der GAV-Bestimmungen und jährlich finden Lohnverhandlungen statt. Der Berufsbeitrag wird dem unterstellten Personal direkt abgezogen. Die Arbeitnehmenden haben die Möglichkeit, 24 Monate vor dem Erreichen des ordentlichen Pensionsalters in den Ruhestand zu gehen.
Deutsch FrançaisMetallbau
Der GAV läuft bis 2024. Die Lohnerhöhungen werden von den Sozialpartnern jährlich verhandelt. Die Sozialkassen und der Berufsbeitrag werden vom Handwerkerverband verwaltet. Ab 62 Jahren können sich die Arbeitnehmenden frühpensionieren lassen.
Plattenlegergewerbe
Der GAV ist allgemeinverbindlich erklärt. Die Lohnerhöhungen werden von den Sozialpartnern jährlich verhandelt. Die Sozialkassen und der Berufsbeitrag werden vom Walliser Plattenlegerverband verwaltet. Ab 60 Jahren können sich die Arbeitnehmenden frühpensionieren lassen.
Waldwirtschaft
Der GAV ist allgemeinverbindlich erklärt und läuft bis 2023. Zu den Sozialpartnern gehören die Walliser Waldwirtschaftsverbände, Walliser Forstunternehmer, Walliser Forstarbeiter und die christlichen Gewerkschaften. Für die Kontrolle der Einhaltung des Vertrages und den Einzug des Berufsbeitrages ist das Büro des Walliser Waldwirtschaftsverbandes zuständig.