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Wir dürfen uns über einen kleinen Fortschritt im Gesetz freuen: Ab diesem Jahr hat im Todesfall des einen Elternteils der überlebende Elternteil nach der Geburt des Kindes Anspruch auf eine Verlängerung des Mutterschafts- bzw. des Vaterschaftsurlaubs. Dies wird möglich, dank der Übertragung des Urlaubs des verstorbenen Elternteils auf den überlebenden Elternteil.

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