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Ungeachtet davon, ob man die Entstehung des Internationalen Frauentags auf die erste Frauendemonstration der Sozialistischen Partei in den USA im Jahr 1909, auf den Protest russischer Mütter für den Frieden und politische Gleichberechtigung im Jahr 1917 oder auf den Erlass des UNO-Grundsatzes der Gleichstellung im Jahr 1945 zurückführt, alle feministischen Protestaktionen in der zeitgenössischen Geschichte haben zwei gemeinsame Nenner: den Frieden und die Gleichberechtigung.
Wir ahnten es schon: Die Schweiz hinkt im europäischen Vergleich weit hinterher. Unser Land tut sich schwer, die Frau aus ihrer traditionellen und von einer patriarchalischen Gesellschaft geerbten Rolle zu befreien.
Wir dürfen uns über einen kleinen Fortschritt im Gesetz freuen: Ab diesem Jahr hat im Todesfall des einen Elternteils der überlebende Elternteil nach der Geburt des Kindes Anspruch auf eine Verlängerung des Mutterschafts- bzw. des Vaterschaftsurlaubs. Dies wird möglich, dank der Übertragung des Urlaubs des verstorbenen Elternteils auf den überlebenden Elternteil.
Syna hat sie bekämpft, jetzt ist sie Wirklichkeit geworden: Mit der AHV21-Reform müssen die Frauen nun ein Jahr länger arbeiten, ohne dass dies eine Verbesserung der Lohngleichheit oder der Gleichstellung im Allgemeinen mit sich bringen würde. Das Lohnniveau in den überwiegend von Frauen ausgeübten Berufen und eine mit Unterbrüchen oder Teilzeitpensen durchzogene Karriere machen eine Frühpensionierung finanziell oft unmöglich.
Der von Syna initiierte und verteidigte Vaterschaftsurlaub existiert nunmehr schon seit drei Jahren und hat sich seither bestens bewährt. Dies wird von der Bundesstatistik klar bestätigt: 70 Prozent der frischgebackenen Väter machen vom Vaterschaftsurlaub Gebrauch. Unsere Initiative war somit dringend nötig. Jetzt gilt es, unseren Kampf für einen echten Elternurlaub fortzusetzen.
Bis zum 30. Juni 2023 hatten alle Unternehmen mit mehr als 100 Beschäftigten Zeit, ihre Löhne auf Diskriminierung zwischen Frauen und Männern zu analysieren. Anschliessend mussten diese Resultate den Mitarbeitenden mitgeteilt werden. Unternehmen, welche dies nicht gemacht haben, riskieren ab sofort, auf der Schwarzen Liste der Plattform RESPECT8-3.CH zu landen. Wir rufen alle Arbeitnehmenden dazu auf, ihr Unternehmen anonym zu melden, wenn dieses seine Angestellten nicht über die gesetzlich vorgeschriebene Lohnanalyse informiert hat.
Laut, bunt, wütend und positiv zugleich war er, der feministische Streik 2023. Mehrere Zehntausend gingen am 14. Juni schweizweit auf die Strassen. Die Forderung der Demonstrierenden ist klar und deutlich: Gleichstellung – und zwar jetzt und auf allen Ebenen!
Die diesjährige Delegiertenversammlung der Gewerkschaft Syna stand ganz im Zeichen ihres 25-Jahr-Jubiläums. Die Delegierten sprachen sich für ein Recht auf Nicht-Erreichbarkeit und eine Reduktion der Arbeitszeit aus. Verabschiedet wurden ausserdem ein Manifest für Gleichstellung sowie eine Teilrevision der Statuten.