Skip to main content

Kenne deine Grenzen!

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz kommt häufiger vor als angenommen. Gemäss einer nationalen Studie kommt rund jede/-r zweite/-r Erwerbstätige damit in Berührung, sei es direkt oder indirekt. Doch wann wird eine Grenze überschritten? Und wie kannst du dich wehren? Meist beginnt es mit etwas Subtilem: ein kleiner Flirt, ein schmeichelnder Spruch, eine zufällige Berührung. Doch wo liegt die Grenze? Wann wird aus einem lockeren Umgang sexuelle Belästigung?

Diese Frage stellen sich viele Arbeitnehmende. Sie fühlen sich unwohl und unsicher, wenn solche Situationen entstehen. Doch die meisten wissen nicht, wo ihre persönlichen Grenzen liegen oder wie sie damit umgehen sollen. Sie wollen ja keine Kollegin, keinen Kollegen oder Vorgesetzten voreilig beschuldigen. Deshalb ist es wichtig, seine Wohlfühlzone zu kennen und diese dem Gegenüber auch mitzuteilen, um Missverständnisse oder Schlimmeres zu vermeiden.

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist gesetzlich verboten, wehre dich! (Bild: Adobe Stock)

Grenzen ziehen! Als Betroffene/-r von sexueller Belästigung hast du Rechte. Und auch dein Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, dich zu unterstützen: Sowohl das eidgenössische Arbeitsgesetz als auch das Bundesgesetz über die Gleichstellung schreiben den Arbeitgebern vor, gegen sexuelle Belästigung Massnahmen zu ergreifen. Es ist wichtig, dass du zuerst das Gespräch am Arbeitsplatz suchst, wenn du denkst, dass du Opfer von sexueller Belästigung geworden bist. Ziehe deine Grenzen und vermittle diese deinem Gegenüber. Sollte ein klares Nein keine Wirkung zeigen, wende dich umgehend an deine/-n Vorgesetzte/-n oder deine Personalabteilung. Sollte auf diesem Weg keine Lösung gefunden werden, hast du auch die Möglichkeit, dich bei der kantonalen Schlichtungskommission zu melden. Auch Syna sowie das Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann und für Familienfragen GFB Freiburg bieten eine Anlaufstelle für Personen, die sich am Arbeitsplatz belästigt fühlen. 

Was kannst du tun? Viele Betroffene schämen sich und haben Angst, den Arbeitsplatz zu verlieren, wenn sie den Vorfall melden. Doch eine solche Situation ist kein Kündigungsgrund für das Opfer. Deshalb ist es enorm wichtig, dass du dir folgende Punkte zu Herzen nimmst:

Gib nicht dir die Schuld! Egal wie dein Auftreten oder dein Aussehen sind. Es gibt nie einen Grund für sexuelle Belästigung.

Sag Nein! Man hört immer wieder, dass sich das Opfer nicht gewehrt und somit zugestimmt habe. Doch viele Menschen fühlen sich im Moment des Geschehens unsicher und nicht imstande, zu reagieren. Das bedeutet aber nicht, mit den Handlungen oder Äusserungen einverstanden zu sein. 

Hol dir Hilfe! In vielen Unternehmen gibt es neutrale, unabhängige Kontaktpersonen. Diese unterstützen dich beim weiteren Vorgehen.

Behalte Beweise! Solltest du im Besitz von E-Mails oder SMS sein, die auf eine Belästigung hinweisen, behalte diese und weise sie bei der Beschwerde vor. Sollte nichts Schriftliches vorhanden sein, dann führe Protokoll über die Geschehnisse. Dein Arbeitsplatz darf kein Raum der sexuellen Belästigung sein. Diverse grosse Unternehmen sensibilisieren ihre Mitarbeitenden diesbezüglich und führen Schulungen zum richtigen Verhalten am Arbeitsplatz durch. Es ist wichtig, gegenseitigen Respekt zu schaffen, seinem Gegenüber Toleranz und Wertschätzung zu vermitteln und die eigenen Grenzen und Rechte zu kennen.  

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Website erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.
Weitere Informationen Ablehnen Akzeptieren