Regionale GAV
Ausbaugewerbe
Der GAV gilt für alle Schreinereien, Möbelschreinereien, Zimmereien, Gipser- und Malereien sowie Firmen, die Bodenbeläge, Parkett und Platten verlegen.
Zum GAVElektrizitäts-, Energiewirtschaft
Der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) gilt für die Mitarbeitenden des Energieunternehmens im Kanton Fribourg.
Weitere InformationenReinigung
Der GAV gilt für alle Reinigungsunternehmen, die Säuberungen nach einer Katastrophe oder einem Brand durchführen und Gebäudeunterhalts-, Wohnungsreinigungs- sowie Abwartsarbeiten ausführen.
Zum GAVWaldwirtschaft
Der Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit des GAV wurde am 1. März 2017 eingereicht. Dies nach jahrelangen Verhandlungen und Bemühungen um einen GAV, der den Ansprüchen aller Interessensgruppen gerecht wird. Dies war insofern besonders schwierig, da sich unter den Arbeitgebern sowohl die öffentliche Hand (Kanton, Gemeinden) als auch private Forstunternehmen befinden.
Der neue rechtsverbindliche GAV tritt am 1. April 2018 in Kraft. Er gilt bis 2021.