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Aus der Rechtsberatung: „Mein Sohn ist krank. Darf ich zu Hause bleiben und ihn pflegen?“

JA. Das Arbeitsgesetz hält fest, dass auf Arbeitnehmer mit Familienpflichten Rücksicht zu nehmen ist. Damit ist die Erziehung von Kindern bis zu 15 Jahren gemeint.


Aufgepasst man bekommt nur die erforderliche Zeit frei. D.h. nur die benötigte Zeit, um die Pflege des Kindes zu organisieren. Im Gesetz werden maximal 3 Arbeitstage dafür vorgesehen. Der Anspruch gilt für jeden Krankheitsfall. Fragen Sie Ihren Arbeitgeber, ob er die Krankheit mit einem Arztzeugnis bestätigt haben will.

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