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Rückerstattung von Vollzugskostenbeiträge!

  Es ist wieder soweit, einige von euch werden einen Quittungsbeleg für die Vollzugskosten erhalten, dieser kann unterschiedlich heissen, bei den Schreinern ist es die Schreinerkarte, bei dem Malern und Gipsern ist es der GIMAFONDS-Beleg und in der MEM-Brache der Ausweis Solidaritätsbeiträge und noch viele mehr.

Diese kannst du uns gerne an folgende Adresse senden:

Syna – die Gewerkschaft
Albulastrasse 55
8048 Zürich

Wir schreiben dir den Betrag auf deinen Mitgliederbeitrag gut. Solltest du ihn ausbezahlt haben wollen, bitten wir dich das unbedingt zu vermerken und die Kontoangaben angeben.

Hast du als Temporär-Mitarbeiter gearbeitet? Dann erhältst du keinen Quittungsbeleg, sondern musst uns den Lohnausweis des Temporär-Büros einreichen.

Wenn du Fragen zu den Vollzugskosten hast oder dir nicht sicher bist was du uns einreichen musst, kannst du dich gerne bei uns melden.

Wir sind für dich da über WhatsApp, Mail und telefonisch von Montag – Donnerstag 13.30 – 16.30 Uhr.

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