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Arbeitgeber

Müssen Sie als Arbeitgeber aus wirtschaftlichen oder witterungsbedingten Gründen vorübergehend die Arbeitszeit Ihrer Angestellten verkürzen?
In diesem Fall erstattet die Arbeitslosenkasse gemäss Gesetz den Angestellten in gewissen Branchen den Verdienstausfall in angemessener Weise zurück.
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