Setzen Sie sich frühzeitig mit uns in Verbindung. Wir informieren Sie gerne über das weitere Vorgehen und mögliche Auswirkungen.
Arbeitslosigkeit umgehend anmelden
Melden Sie Ihre Arbeitslosigkeit umgehend persönlich bei der zuständigen Stelle an, sobald sie davon wissen. Die Anmeldung muss spätestens am 1. Tag der effektiven Arbeitslosigkeit erfolgen, sonst riskieren Sie eine Leistungskürzung. Ein Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung kann frühestens ab dem Tag der Anmeldung entstehen. Je nach Wohnkanton ist entweder Ihre Wohngemeinde oder das Regionale Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) für Sie zuständig.
Bei der Anmeldung können Sie frei entscheiden, welche Arbeitslosenkasse für Sie zuständig sein soll. Wählen Sie die Syna-Arbeitslosenkasse – egal, ob Sie Gewerkschaftsmitglied sind oder nicht. Unsere Vorteile:
Wir sind unabhängig und nur unseren Versicherten verpflichtet.
Wir beraten Sie persönlich – wenn immer möglich in Ihrer Muttersprache.
Wir sind in Ihrer Nähe, auch wenn Sie umziehen. Unsere Mitarbeitenden stehen Ihnen in 24 Zahl- und Anlaufstellen in der ganzen Schweiz zur Verfügung.
Wir sind erfahren und kompetent. Wir gehören zu den 5 grössten Arbeitslosenkassen der Schweiz und betreuen zahlreiche Versicherte.
Wir bringen Sie weiter. Wir sind vernetzt und haben gute Beziehungen zu Institutionen, Verbänden und Unternehmen.
Unterlagen rechtzeitig einreichen
Erstanmeldung bei der Arbeitslosenkasse:
Antrag auf Arbeitslosenentschädigung
Kopie Ihrer RAV-Anmeldung
Ausländer/-innen: Kopie Ihrer gültigen Aufenthaltsbewilligung
Arbeitgeberbescheinigung der letzten 2 Jahre
Kopie Arbeitsvertrag
Kopie Kündigungsschreiben
Kopien Lohnabrechnungen der letzten 12 Monate (keine Lohnausweise)
Kopie Ihrer Bank- oder Postkarte
Wenn Sie Kinder haben
Formular «Unterhaltspflicht gegenüber Kindern»
Kopie des Familienbüchleins oder der Geburtsscheine
Bezug von Arbeitslosenentschädigung (per Monatsende):
Formular «Angaben der versicherten Person»: Das Staatsekretariat für Wirtschaft (Seco) stellt es Ihnen bis spätestens am 25. des Monats zu. Falls nicht, kontaktieren Sie das zuständige RAV.
Formular «Bescheinigung über Zwischenverdienst»: Wenn Sie in einem Monat einer Arbeit nachgehen konnten, muss der Arbeitgeber es vollständig ausfüllen und unterschreiben.
Formular «AMM-Bescheinigung»: Wenn Sie an einer arbeitsmarktlichen Massnahme (zum Beispiel Kurs oder Programm zur vorübergehenden Beschäftigung) teilnehmen. Es muss von der verantwortlichen Person ausgefüllt werden.
Arztzeugnis: Falls Sie während eines Monats länger als 3 Tage krank waren.
Wo müssen die Unterlagen eingereicht werden?
Damit wir Ihr Dossier effizient bearbeiten können, scannen wir sämtliche Unterlagen täglich. Bitte senden Sie diese an Syna Arbeitslosenkasse, Scan Center, Postfach 1743, 4601 Olten oder geben Sie die Unterlagen persönlich am Schalter ab.
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