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Travail.Suisse begrüsst heutigen Entscheid zur Kita-Finanzierung

Der Nationalrat hat heute einer neuen Betreuungszulage für Kita-Kinder zugestimmt, nachdem der Ständerat bereits im Dezember Ja gesagt hatte. Gleichzeitig hat der Nationalrat beschlossen, die vom Ständerat gestrichenen Programmvereinbarungen zwischen Bund und Kantonen wieder einzuführen.

Dafür wurde ein Verpflichtungskredit von 200 Millionen über vier Jahre verabschiedet. Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband von Syna, ist insgesamt erfreut über die heutigen Entscheide des Nationalrats. Mehrere Minderheitsanträge, welche die Vorlage ausgehöhlt hätten, wurden erfreulicherweise abgelehnt. Der Dachverband bedauert jedoch die Ablehnung anderer Anträge, die das Instrumentarium der neuen Betreuungszulage deutlich verbessert hätten.

Seit vier Jahren beschäftigt sich das Parlament mit der Frage, wie die Anstossfinanzierung zur Schaffung von Kitaplätzen am besten verlängert und verstetigt werden kann. Das Impulsprogramm zur Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung, das seit 2003 in Kraft ist, ist zeitlich begrenzt. Angesichts des Bedarfs an Kitaplätzen wurde es mehrmals verlängert und wird nun Ende 2026 auslaufen. Der Bedarf an erschwinglichen Betreuungsplätzen ist jedoch nach wie vor eklatant, weshalb im Juli 2023 die Kita-Initiative – unterstützt von Travail.Suisse – eingereicht wurde. Der Nationalrat folgte heute seiner Kommission und gab damit eine indirekte Antwort auf die Initiative, die verlangt, dass die Kosten für die familienergänzende Kinderbetreuung nicht mehr als 10 Prozent des Einkommens der Eltern betragen dürfen.

Das Konzept einer neuen Betreuungszulage anstelle eines direkten Bundesbeitrags an die Eltern, wie es seine Kommission in ihrem ersten Entwurf vorgeschlagen hatte, überzeugte den Nationalrat. Der knappe Entscheid des Ständerats vom letzten Dezember, das Instrument der Programmvereinbarungen abzuschaffen, wurde vom Nationalrat nicht bestätigt. Valérie Borioli Sandoz, Leiterin Gleichstellungs- Vereinbarkeitspolitik, zeigt sich erleichtert: «Dieses Instrumente hat sich in anderen Bereichen bewährt. Die Programmvereinbarungen zielen nicht nur darauf ab, neue familienergänzende Betreuungsplätze für alle Kinder im Vorschulalter zu schaffen. Sie tragen auch dazu bei, die Qualität und die Flexibilität der Betreuung zu verbessern und so die Vereinbarkeit von Beruf und Familie entsprechend den Bedürfnissen der Eltern zu fördern.» Für diese Programmvereinbarungen wurde ein Verpflichtungskredit von 200 Millionen bewilligt.

Keine unnötige Bürokratie zur Überprüfung des Beschäftigungsgrades
Der Nationalrat wollte weder den Zugang zur Betreuungszulage für Kinder öffnen, die zu Hause von professionellen Nannys betreut werden, noch einen Mindestbeschäftigungsgrad der Eltern verlangen. Eine bürokratisch aufwändige Kontrolle der Erwerbstätigkeit der Eltern wurde mehrheitlich als nicht notwendig erachtet, da die neue Betreuungszulage ohnehin an die Ausübung einer Erwerbstätigkeit geknüpft ist.

Travail.Suisse zeigt sich insgesamt zufrieden mit dem heutigen Entscheid des Nationalrats, mit welchem der verfehlte Beschluss des Ständerats vom letzten Dezember korrigiert werden konnte. Der Dachverband bedauert jedoch die Ablehnung mehrerer Minderheitsanträge, die einen echten und akzeptablen Gegenvorschlag zur Kitainitiative dargestellt hätten. Dies gilt beispielsweise für den Antrag, die finanzielle Beteiligung der Eltern an den Kosten der familienergänzenden Betreuung auf maximal 10 Prozent ihres Einkommens zu begrenzen, für den Vorschlag, die Arbeitsbedingungen des Personals unter Berücksichtigung der Sozialpartnerschaft zu verbessern, für den Vorschlag, die Betreuungszulage für Kinder unter 18 Monaten um das Anderthalbfache zu erhöhen, oder auch für den Vorschlag, den Anspruch auf die Zulage bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit auszudehnen. Nun liegt es erneut am Ständerat, sich zu diesem Kompromiss zu äussern. 

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