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Infos zu Corona & Arbeit

Die aktuelle Situation ist eine Herausforderung für alle. Syna hat deshalb auf folgender Webseite die häufigsten Fragen und Antworten im Zusammenhang mit Corona & Arbeit zusammengefasst: https://syna.ch/arbeit/coronavirus 

Die Schalter unserer Syna Regionalsekretariate sind aktuell geschlossen. Doch sind wir gerne telefonisch (026 494 50 40), per WhatsApp und Email für Sie erreichbar. >> Informationen zur Kurzarbeitsentschädigung finden Sie weiter unten in diesem Blogbeitrag.
>> Update 20.03.2020 : Der Bundesrat hat kommuniziert, dass die AHV-Kassen zuständig sind für die Auszahlung der Entschädigung für berufstätige Eltern, die nicht mehr arbeiten können aufgrund der Betreuung der Kinder zuhause. Mehr Infos dazu gibt es auf der Webseite vom Bund. Das Antragsformular, dass jede*r Betroffene selber ausfüllen muss, wird bald auf der Webseite der AHV verfügbar sein.

>> Update 19.03.2020 :
In vielen Unternehmen wird die Arbeit fortgesetzt. Im Zusammenhang mit COVID-19 hat der/die Arbeitgeber*in besondere Verpflichtungen. Diese werden in diesem neuen Merkblatt vom SECO festgehalten (siehe unten). Hält sich dein/e Arbeitgeber*in daran? Falls nicht - mache sie/ihn auf das Merkblatt aufmerksam. Bei Unsicherheiten wende Dich an uns!

Wer vertiefte Infos sucht, kann im „FAQ: Pandemie und Betriebe" vom SECO Fragen und Antworten finden.

In den „Empfehlungen für die Arbeitswelt" vom Bundesamt für Gesundheit sind Empfehlungen für Arbeitgebende festgehalten. Arbeitgebende haben die Pflicht die Gesundheit ihrer Arbeitnehmenden zu schützen.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, zum Schutze der Gesundheit der Arbeitnehmer alle Massnahmen zu treffen, die nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den Verhältnissen des Betriebes angemessen sind. Er hat im Weiteren die erforderlichen Massnahmen zum Schutze der persönlichen Integrität der Arbeitnehmer vorzusehen." Arbeitsgesetz Art. 6 Absatz 1

Die aktuellen Pandamie-Weisungen vom Kanton Freiburg finden Sie unter folgendem Link.


Kurzarbeitsentschädigung 

Die Syna Arbeitslosenkasse kümmert sich um die Auszahlung der Kurzarbeitentschädigung. Arbeitgebende finden mehr Infos dazu auf der Webseite Arbeit.Swiss.

Hier sind die zwei Formulare, welche die Arbeitgebenden brauchen um die Kurzarbeit geltend zu machen:

- Voranmeldung Kurzarbeit COVID-19  --> bitte an die zuständige kantonale Stelle senden !

- Antrag und Berechnung Entschädigung COVID-19 --> jeweils Ende Monat an die Syna Arbeitslosenkasse senden !


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