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Coronavirus: Bist du am Arbeitsplatz geschützt?

Ob auf der Baustelle, im Betrieb oder in der Werkstatt: Dein Arbeitgeber muss deine Gesundheit schützen! Wir sagen dir, welche Massnahmen er umsetzen muss.

Diese vorgeschriebenen Hygiene- und Sicherheitsvorschriften muss dein Arbeitgeber einhalten, um dich vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu schützen:

  • Abstand von 2 Metern einhalten
  • nicht mehr als 5 Personen auf engem Raum
  • nicht mehrere Personen im gleichen Fahrzeug
  • Schutzmasken wenn mehrere Personen zusammenarbeiten
  • Reinigungsmöglichkeiten auf der Baustelle
  • Immer genügend Desinfektionsmittel vorhanden
  • Genügend und saubere Sanitäranlagen

Hält sich dein Arbeitgeber an diese Hygiene- und Sicherheitsvorschriften, geht die Arbeit weiter.

Können die Massnahmen nicht umgesetzt werden, ist die Arbeit einzustellen. Passiert dies nicht freiwillig, kann ein Betrieb oder eine Baustelle von den Behörden geschlossen werden.

Dann ist Kurzarbeit möglich – ohne dass vorher Überstunden abgebaut werden müssen. Du bekommst dann eine Lohnfortzahlung von 80% des Lohnes ab dem ersten Tag. Auch Angestellte im Stundenlohn, mit Temporäranstellung oder mit befristetem Arbeitsvertrag erhalten die Entschädigung.

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