Ergänzungsleistungen
Begriff | Definition |
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Ergänzungsleistungen |
Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV (EL) helfen dort wo die Renten und das Einkommen nicht die minimalen Lebenskosten decken. Sie sind ein rechtlicher Anspruch und keine Fürsorge oder Sozialhilfe. Zusammen mit der AHV und IV gehören die EL zum sozialen Fundament unseres Staates. Die Ergänzungsleistungen werden durch die Kantone ausgerichtet. Sie bestehen aus zwei Kategorien: jährliche Leistungen die monatlich ausbezahlt werden und Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten.
Synonym:
EL |