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Aus der Rechtsberatung: Schwangerschaft und das Arbeitsverhältnis

«Ich bin schwanger und deshalb bin nicht mehr ganz so leistungsfähig wie vor der Schwangerschaft. Mein Chef hat mir vorgeschlagen, entweder das Pensum zu reduzieren oder einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben. Muss ich?»

NEIN, es besteht natürlich keine Verpflichtung einen der Vorschläge anzunehmen!

Beide Vorschläge des Chefs würden für Sie ein grosser finanzieller Nachteil mit sich ziehen.

  • Eine Reduktion des Pensums bedeutet für Sie, dass die Beiträge während des Mutterschaftsurlaubs geringer ausfallen werden, entsprechend dem neuen Pensum.
  • Mit einer Aufhebungsvereinbarung verzichten Sie auf Ihr Recht auf Mutterschaftsurlaub und zudem noch auf die Kündigungsfrist und den Kündigungsschutz, was auch zu Schwierigkeiten bei einer Anmeldung beim RAV führt.

Wenn Sie auf Grund der Schwangerschaft nicht mehr so leistungsfähig sind, muss der Arbeitsgeber Ihnen die Möglichkeit einräumen, sich auszuruhen. Falls Sie in einem erweiterten Rahmen arbeitsunfähig sind, kann Ihr Arzt Sie krankschreiben.

Falls Sie Fragen zum Thema Schwangerschaft und Arbeitsverhältnis haben, zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden.

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