Glossar
Begriff | Definition |
---|---|
parlamentarische Initiative |
Mit einer parlamentarischen Initiative kann der Entwurf zu einem Erlass oder können Grundzüge eines solchen Erlasses vorgeschlagen werden. Alle Gesetzgebungsarbeiten erfolgen in einer Kommission von National- oder Ständerat. Die parlamentarische Initiative ist ausgeschlossen wenn zum gleichen Gegenstand bereits eine Vorlage unterbreitet worden ist. Dann kann das Anliegen im Rat mit einem Antrag eingebracht werden.
|
parlamentarische Vorstösse |
Es gibt fünf Arten von parlamentarischen Vorstössen: die Motion das Postulat die Interpellation die Anfrage die Fragestunde im Nationalrat.
www.parlament.ch/de/über-das-parlament/parlamentswörterbuch |
PBK |
paritätische Berufskommission siehe paritätische Kommission
|
Personenfreizügigkeit |
Das Recht auf Arbeits- und daraus resultierende Aufenthaltsfreiheit für Bürger und ihre Familien aus der EU und der mit der EU vertraglich verbundenen Ländern.
|
PLK |
Paritätische Landeskommission siehe paritätische Kommission
|
Postulat |
Das Postulat beauftragt den Bundesrat zu prüfen und zu berichten ob ein Entwurf zu einem Erlass der Bundesversammlung (Bundesgesetz Bundesbeschluss oder Verordnung) vorzulegen oder eine Massnahme zu treffen sei.
|
Queer |
Queer ist ein Überbegriff für Menschen, die von den sexuellen und geschlechtlichen Normen abweichen, die also zum Beispiel nicht hetero sind. Im Englischen bedeutete Queer ursprünglich «seltsam» oder «pervers». Menschen, welche betonen wollten, dass sie auf ihr Anders-Sein stolz sind und sich nicht der Norm angleichen wollen, begannen sich selber als queer zu bezeichnen.
|
Referendum |
Jede/-r Stimmberechtigte kann gegen Bundesgesetze Bundesbeschlüsse und völkerrechtliche Verträge das Referendum ergreifen. Dies muss innerhalb von 100 Tagen nach dem Erlass geschehen. Schliessen sich 50 000 Stimmberechtigte mit ihrer Unterschrift an geht die Abstimmung vors Volk.
www.ch.ch/de/referendum |
Regionalsekretär/-in |
Der/Die Regionalsekretär/-in (RS) vertritt in der Öffentlichkeit gewerkschaftliche Anliegen und ist zuständig für die Beratung der Mitglieder sowie der ihm/ihm zugeteilten Sektionen. Er/Sie wirbt neue Mitglieder und organisiert Veranstaltungen.
Synonym -
RSDer/Die RS ist ein guter Teamplayer verfügt über umfangreiches gewerkschaftliches branchenspezifisches und arbeitsrechtliches Wissen sowie Organisations- und Motivationstalent. |
Resor |
Modell für den FAR im Ausbaugewerbe Westschweiz
|
Robotersteuer |
Mit der Digitalisierung werden immer mehr Arbeitsplätze durch den Einsatz von Maschinen oder Technologie ersetzt. Die Roboter-Steuer basiert auf der Idee, die Arbeit von Robotern in der Produktion und in anderen Bereichen zu besteuern und die Gelder entweder dem System der Sozialversicherung oder dem Bildungswesen zuzuführen.
Synonym -
Roboter-Steuer |
SBV | |
Schlichtungsstelle |
Eine Schlichtungsstelle ist eine Einrichtung die sich aus einer neutralen Position heraus darum bemüht eine Einigung zwischen zwei streitenden Parteien herbeizuführen.
|
Schweizerischer Baumeisterverband |
Synonym -
SBV |
Schweizerischer Maler- und Gipserunternehmer-Verband |
Arbeitgeberverband des Maler- und Gipsergewerbes
|
Seco |
Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) ist das Kompetenzzentrum des Bundes für alle Kernfragen der Wirtschaftspolitik.
|
SGG |
Schweizerische Grafische Gewerkschaft
|
SMGV | |
Solidarhaftung |
Die Solidarhaftung ermöglicht es dass der Erstunternehmer für die Nichteinhaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen durch seine Subunternehmer haftbar gemacht werden kann. Wenn er seiner Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen ist haftet er innerhalb einer Vergabekette subsidiär zum Subunternehmer. Der Arbeitnehmer muss also zuerst seinen eigenen Arbeitgeber belangen bevor er seine Ansprüche vom Erstunternehmer einfordern kann. Die Solidarhaftung gilt für das Bauhaupt- und das Baunebengewerbe.
Die Umsetzung der Solidarhaftung wird in der Verordnung über die in die Schweiz entsandten Arbeitnehmehmenden (Entsendeverordnung EntsV; RS823.201) konkretisiert. |
Solidaritätsbeitrag |
Es ist möglich dass sich einzelne (nicht organisierte) Arbeitgeber und einzelne Arbeitnehmende einem GAV anschliessen wenn die Vertragsparteien des GAV damit einverstanden sind. Diese sind dann am GAV beteiligt und gleichermassen an ihn gebunden wie die Mitglieder der GAV-Parteien. Für einen solchen Anschluss sehen GAV häufig sogenannte Solidaritätsbeiträge vor. Sie bezwecken einerseits den Vorteil auszugleichen der dem Nichtmitglied durch den GAV zukommt und anderseits sollen sie einen angemessenen Anteil der Vollzugskosten des GAV decken.
|