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Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser

Die Einhaltung der Gesamtarbeitsverträge wird überprüft. Dies schützt die Arbeitsbedingungen in vielen Branchen – so zum Beispiel im Gastgewerbe. Kontrollen werden hier in Stichproben und auf Antrag der Gewerkschaft Syna durchgeführt.  

Nicht bezahlte Überstunden

„Viele Mitarbeitende haben Angst, sich zu wehren, weil sie so sehr auf ihren Arbeitsplatz angewiesen sind und keine Kündigung riskieren wollen." – sagt mir Sarah, eine erfahrene Köchin aus der Region Deutschfreiburg. Für Sarah ist es nicht das erste Mal, wo sie die Unterstützung der Gewerkschaft Syna in Anspruch nimmt, weil die Arbeitsbedingungen nicht stimmen. Ihr letzter Arbeitgeber liess sie gar ganze drei Stunden pro Woche gratis arbeiten.

Ein „Bisschen" Gerechtigkeit

Wie ist so etwas möglich? Der Gesamtarbeitsvertrag für das Gastgewerbe und die Hotellerie sieht vor, dass Kleinbetriebe die Angestellten bis zu 45 Stunden in der Woche zum selben Mindestlohn beschäftigen dürfen. Dieses Privileg soll den Kleinbetrieben helfen, im hart umkämpften Markt mitspielen zu können. Der Betrieb von Sarah hat als Kleinbetrieb angefangen, ist gut gewachsen, hat es aber verpasst, die Angestellten auch davon profitieren zu lassen. Genau das hat der Kontrolleur bemerkt und korrigiert. Sarah und ihre Kolleginnen und Kollegen bekommen nun die zu viel gearbeiteten Stunden allesamt nachbezahlt.

Zwei Ruhetage müssen sein

Von den Mitarbeitenden im Gastgewerbe wird viel abverlangt. Umso wichtiger sind die zwei Ruhetage pro Woche, welche der Gesamtarbeitsvertrag vorschreibt. Leider stellt Syna immer wieder fest, dass diese zwei wichtigen Ruhetage pro Woche nicht gewährt werden. Auch hiergegen hat sich ein Syna Mitglied gewehrt – mit Erfolg. Die angeordnete Kontrolle im Betrieb hat aufgedeckt, dass die Mitarbeitenden teilweise nicht einmal einen einzigen Ruhetag pro Woche beziehen durften. Der Betrieb muss nun die nicht gewährten Ruhetage nachgewähren oder, falls nicht möglich, ausbezahlen. Wenn der Betrieb sich weiterhin nicht an die Regelung der Ruhetage hält, muss er mit einer Busse rechnen.

Fair & ökologisch - bei Arbeitsbedingungen ein blinder Fleck ?

Das Gastgewerbe hat eine der höchsten Fluktuationsraten überhaupt. Viele Verstösse gegen das Gesetz und den Gesamtarbeitsvertrag, sowie fehlende Wertschätzung sind keine guten Grundlagen für eine langjährige Zusammenarbeit. Allzu oft scheint vergessen zu gehen, dass das wichtigste Gut in der Restauration die Angestellten sind.

Als Gast und Gästin ist es schwierig, hinter die Fassaden der lächelnden Serviceangestellten zu sehen – erst Recht einen Blick in die Küche zu erhaschen und dabei festzustellen, ob der Mindestlohn bezahlt wird. Deshalb fordern wir Sie auf – seien Sie skeptisch, beobachten Sie gut und interessieren Sie sich als KonsumentIn nicht nur für die Herkunft des Fleisches und die MaxHavelaar Banane, sondern auch für die Einhaltung guter Arbeitsbedingungen für das Personal vor Ort.


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