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Endlich ein GAV für alle Waldarbeiter!

 Medienmitteilung vom 27.03.2018

Die Nachricht kam Mitte Februar: Nach langjähriger Arbeit und Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure des Freiburger Forstsektors wurde der Gesamtarbeitsvertrag der Freiburger Waldwirtschaft (GAV) für allgemeinverbindlich erklärt. Er wird in dieser Form am 1. April 2018 in Kraft treten.

Pressekonferenz der unterzeichnenden Partner am 27.03.2018.
Von links : Fritz Burkhalter, ForêtFribourg, Jérôme Simon-Vermot, AREF,
Heinz Bucher, APFF, Michaël Pachoud, APFF, Mélanie Glayre, Syna. 

Im Anschluss an den Entscheid der Freiburger Regierung, den Geltungsbereich des GAV der Freiburger Waldwirtschaft zu erweitern, hat das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO am 12. Februar den Geltungsbereich des GAV dahingehend festgelegt, dass er für alle Forstarbeiter in Freiburg mit Ausnahme der Staatsangestellten verbindlich ist. Der Verband des Freiburger Forstpersonals FFP, die Gewerkschaft Syna, die Westschweizer Vereinigung der Forstunternehmer AREF und der Verband der Waldeigentümer WaldFreiburg freuen sich in der heutigen Pressekonferenz über diesen Erfolg für die Forstwirtschaft.

Gemeinsames System

Die Schritte, die in Freiburg unternommen wurden, um einen kantonalen GAV für die Waldberufe auszuhandeln, reichen mehr als zwölf Jahre zurück. Nach dem Inkrafttreten des ersten GAV für die Freiburger Waldwirtschaft am 1. Januar 2013 haben die unterzeichnenden Partner den Prozess zur Allgemeinverbindlichkeit des GAV fortgesetzt, insbesondere, um Ungleichbehandlungen zwischen GAV-Unterzeichnerunternehmen und nicht unterzeichnenden Unternehmen zu unterbinden und um gemeinsam den Herausforderungen der Arbeitsmarktentwicklung in einem Sektor zu begegnen, der zunehmend unter Lohndumping leidet und bereits viele wirtschaftliche Schwierigkeiten verzeichnet.

Herausforderung angenommen

Der Forstsektor besteht zum einen aus privaten Unternehmen und zum anderen aus Gemeinden und dem Kanton, die dem öffentlichen Recht unterliegen. Diese Vielfalt musste berücksichtigt werden, um eine faire Behandlung zwischen den verschiedenen Mitarbeitenden zu gewährleisten, und war eine grosse Herausforderung für die Allgemeinverbindlicherklärung. Dank der guten Zusammenarbeit mit dem Amt für den Arbeitsmarkt des Kantons und dem SECO konnte diese Herausforderung gemeistert werden, und die Mitarbeiter der Forstwirtschaft können nun auf einen schlüssigen GAV zählen, der gute Arbeitsbedingungen garantiert.

Gemeinsame Pressemitteilung des Verbandes des Freiburger Forstpersonals FFP, der Gewerkschaft Syna, dem Waldeigentümerverband WaldFreiburg und der Westschweizer Vereinigung der Forstunternehmer AREF Fribourg.

Kontakte

APFF: Michaël Pachoud, Präsident, 079 759 42 36 und  Heinz Bucher, Vorstandsmitglied, 079 273 96 42

Syna: Mélanie Glayre, Gewerkschaftssekretärin, 079 530 53 86

AREF: Jérôme Simon-Vermot, Arbeitgeber-Sekretär, 079 514 76 62

ForêtFribourg: Thierry Sottas, Arbeitgeber-Sekretär, 079 299 93 72

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