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Aus der Rechtsberatung

„Mir wurde per Ende August gekündigt. Nun habe ich erfahren, dass ich während der Kündigungsfrist schwanger wurde. Ich bin beim RAV gemeldet. Wie soll ich vorgehen?"

Die Schwangerschaft verlängert die Kündigungsfrist bis zu deren Ende. Sie werden somit keine Beiträge der Arbeitslosenkasse erhalten oder diese Zurückbezahlen müssen, denn sie sind weiterhin angestellt und somit faktisch nicht arbeitslos.

Als erstes sollten Sie sich von Ihrem Gynäkologen die Schwangerschaft und insbesondere den Zeitpunkt der Befruchtung bestätigen lassen. Anschliessend sollten Sie ihren „ehemaligen" Arbeitgeber kontaktieren. Informieren Sie ihn über ihre Schwangerschaft und bieten Sie ihm ihre Arbeit an. Dieses Gespräch sollten Sie zuerst mündlich führen und dann schriftlich die gleiche Mitteilung eingeschrieben versenden. In der Regel wird ihr Arbeitgeber Ihnen wieder Arbeit zur Verfügung stellen, da er ihren Lohn bezahlen muss. In wenigen Fällen werden Sie freigestellt, verlangen Sie dann unbedingt eine schriftliche Bestätigung.

Sodann sollten Sie das RAV und die Arbeitslosenkasse informieren.