Skip to main content

Aus der Rechtsberatung:

„Mein Chef hat mir 8 Stunden Arbeit nicht bezahlt, weil das Personal zu viel Material verloren oder beschädigt hat. Ist das zulässig?"

NEIN. Das müssen sie nicht zulassen. Der Arbeitnehmer haftet nur für den Schaden, den er selber verursacht (Art. 321e Abs. 1 OR). Kann der Arbeitgeber nicht zurückverfolgen, wer für den Schaden verantwortlich ist, so kann er keinen pauschalen Abzug geltend machen. Der Arbeitgeber muss selber für diesen Schaden aufkommen, das ist Teil des unternehmerischen Risikos. Es ist seine Pflicht das Material so bereit zu stellen, dass die Arbeit erledigt werden kann (Art. 324 Abs. 1 OR). Selbstverständlich kann er diese Pflicht delegieren und kann Massnahmen treffen, um den nächsten Verlust zuordnen zu können.

Wenden Sie sich bitte an uns, wenn Ihre Lohnabrechnung ebenfalls solche unzulässige Abzüge enthält.

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Website erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.
Weitere Informationen Ablehnen Akzeptieren