Skip to main content

Ich weiss gar nicht, dass mir Lohn geschuldet wird!

Giovanni X kommt zu uns in die Sprechstunde. Er erzählt, dass er nicht weiss, ob er bei seinem Arbeitgeber bleiben soll. Dieser zahlt unregelmässig, verspricht immer, hält wenig.

Aus der Arbeit in der paritätischen Kommission wissen wir aus einem Kontrollbericht der Lohnbuchhaltung des Arbeitgebers, dass dieser vielfältige Verfehlungen begangen hat. Die Paritätische Kommission erlässt eine Busse. Die sogenannten Geldwertverfehlungen können nicht durch die Kommission durchgesetzt werden, da diese nicht die Geschädigte ist. Diese müssen von Giovanni X eingefordert werden.

Syna hat zwar Einblick, darf aber aufgrund der Verschwiegenheitsklausel nicht darüber sprechen. Somit ist das Mitglied Giovanni X nicht in Kenntnis der ihm zustehenden Beträge.

Nun hat die zentrale paritätische Kommission der Reinigungsbranche darauf reagiert und einen Weg gefunden, wie Arbeitnehmer in die Pflicht genommen werden können, indem sie bei Nichtbezahlen der ausstehenden Beträge an die Mitarbeiter innert Frist eine Konventionalstrafe in doppelter Höhe des geschuldeten Betrages aussprechen und die Arbeitnehmer davon informieren.

Syna setzt sich dafür ein, dass weitere paritätische Berufskommissionen ähnliche Regelungen treffen, um die Ungerechtigkeit zu beenden. Und dann muss auch Giovanni X nicht mehr im Unklaren darüber gelassen werden, den ihm zustehenden Lohn zu bekommen.

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Website erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.
Weitere Informationen Ablehnen Akzeptieren