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Das Privatauto wird auch als Geschäftswagen genutzt, mit dem eignen Handy beruflich kommuniziert - die Grenzen zwischen Privateigentum und Arbeitswerkzeug vermischen sich zunehmend. Ein paar rechtliche Facts dazu.

Seit dem Eklat rund um die flankierenden Massnahmen (FlaM) stehen die Gewerkschaften im Kreuzfeuer der Kritik: Von «Gesprächsverweigerung», «unschweizerisch» bis gar «verantwortungslos» ist die Rede. Adrian Wüthrich, Präsident unseres Dachverbandes Travail.Suisse, erklärt, was tatsächlich geschah, und warum der Lohnschutz nicht verhandelbar ist.

Es wird viel diskutiert über diese berühmt-berüchtigte Regel – doch was bedeutet sie denn genau in der Praxis? Wir klären auf.

In letzter Zeit häufen sich leider bei uns Fälle von Mitgliedern, die vom Arbeitgeber eine Kündigung erhalten haben. Und immer öfter handelt es sich dabei um fristlose Entlassungen. Doch was heisst das genau? Und welche Rechte gelten dabei?

«Ich bin Isabelle und verdiene 6052 Franken brutto im Monat.» Das passiert selten. In der Schweiz sprechen die wenigsten offen über ihren Lohn. Dieses Tabu ist ein Problem, denn es fördert Lohndiskriminierung. Wenn wir nicht wissen, was andere verdienen, wissen wir nicht, ob unser Lohn angemessen ist. Syna will gemeinsam mit anderen Gewerkschaften in Zürich und Schaffhausen dieses hartnäckige Lohn-Tabu brechen.

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