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Die Temporärarbeit ist in der Baubranche omnipräsent

Guido Schluep, Syna-Branchenleiter für das Bauhauptgewerbe, spricht im Interview über die Vor- und Nachteile der Temporärarbeit und warum eine sanfte Regulierung allen Seiten nützen würde.  


Eine Studie des SGBs vom Jahre 2019 hält fest, dass die Temporärarbeit massiv zugenommen hat. So hat sich der Anteil seit den 90er Jahren verfünffacht. Zwei Jahre später – wie sieht die Situation aus?  

Guido Schluep: Leider veröffentlicht der Verband der Temporärfirmen (Swissstaffing) nur ungern aktuelle Zahlen. Wir gehen von der Schätzung aus, dass der Anteil der temporär Angestellten im Bauhauptgewerbe je nach Saison zwischen 10 und 30 Prozent beträgt. Doch gibts auch Beispiele von meistens „neugegründeten" Baufirmen, die mit einer Belegschaft operieren, welche fast ausnahmslos aus temporär Angestellten besteht. Es darf nicht sein, dass dies in der der Baubranche zu einem Geschäftsmodell wird.

Wie erklären Sie sich diesen Trend?

Je unsicherer die Auftragslage, desto höher ist der Anteil an temporär Arbeitenden. Die temporär Angestellten sind für die Arbeitgeber eine Manövriermasse, um unsichere Auftragslagen zu überbrücken. Dabei helfen ihnen vor allem die kurzen Kündigungsfristen, sowie die schnelle Verfügbarkeit der temporär Arbeitenden. Temporärarbeit ist per se aber nicht zu verteufeln. Die Branche hat eine wichtige Pufferfunktion, um rezessionsbedingte Schwankungen abzufedern. Ohne Temporärarbeit hätten wir sicherlich höhere Arbeitslosenzahlen. Doch bleibt die Temporärarbeit leider im Baugewerbe omnipräsent und verlangt meiner Einschätzung nach einer sanften Regulierung.

Was sind die Vor- und Nachteile der Arbeitnehmenden in temporärer Anstellung? Wie wirkt sich dies auf den Alltag und auf ihre Zukunft aus?

Die Arbeitnehmenden profitieren davon, dass sie die Möglichkeit besitzen, in kurzer Zeit eine Anstellung zu finden und kurz Kündigungsfristen ermöglichen einen schnellen Wechsel des Arbeitsplatzes. Vor allem für jüngere Arbeitnehmende kann dieses Modell interessant sein. Doch ältere Arbeitnehmer – mit familiären Verpflichtungen – sind auf Planungssicherheit angewiesen und sollte nicht mit der Angst leben müssen, nach einer Kündigungsfrist von zwei Tagen die Arbeitsstelle zu verlieren. Andererseits können temporäre Arbeitsverhältnisse auch eine Chance zu einer Festanstellung bieten. Diesen positiven Aspekt beteuert auch die Temporärbranche immer wieder gerne. Die Zahlen wie viele Male dies wirklich geschieht, bleibt Swissstaffing aber noch schuldig.

Welche Forderungen hat die Syna an die Unternehmen in der Baubranche?

Syna vertritt schon seit längerem die Meinung, dass es auch für die Baumeister Sinn machen würde, wenn der Anteil an Temporärarbeitenden auf den Baustellen sanft reguliert werden würde. Am letzten Syna Kongress in Lausanne haben die Branchenleiter von den Delegierten – wenn auch nur sehr knapp – die Aufgabe erhalten dafür zu sorgen, die Temporärarbeit besser zu regulieren. In der Baubranche wird dieser Auftrag voraussichtlich eine Forderung in den Verhandlungen zum neuen Landesmantelvertrag sein.

Ist der GAV Personalverleih ein valabler Lösungsansatz?

Der GAV Personalverleih ist sicher wichtig und grundsätzlich eine gute Sache. Mir ist auch bewusst, dass wir mit einer Forderung nach einer Begrenzung der Temporärarbeit auf den Baustellen einen GAV torpedieren. Aber erstens haben wir einen Auftrag von unseren Delegierten und zweitens vertrete ich das Baugewerbe. Wenn wir dort der Meinung sind, eine moderate Regulierung der Temporärarbeit ist der Branche von Nutzen, dann werden wir uns auch dafür einsetzen.

  Wie kann die Politik darauf reagieren?

Uns muss bewusst sein, dass wir in der Schweiz eines der liberalsten Arbeitsgesetze in Europa besitzen. Eine gut begründete Kündigung – die den Tatbestand der Missbräuchlichkeit nicht erfüllt – ist gültig, selbst wenn der Arbeitgeber danach dieselbe Stelle über einen Personalverleiher wieder anbietet. Um das zu ändern müsste die Politik die Gesetze anpassen. Das wird aber leider kaum passieren den zu viele Arbeitgeber profitieren von unserem liberalen Arbeits- und Verleihgesetz.


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