Von Syna auf 28.4.2023
Kategorie: Politik

1. Mai: Keine Flexibilisierung auf Kosten der Arbeitnehmenden!

Zum heutigen 1. Mai stellt Syna sechs Forderungen zur Arbeitszeit. Die Bekämpfung des Fachkräftemangels erfordert, dass die Arbeitgeberseite auf die Bedürfnisse der Arbeitnehmenden eingehen. Eine Flexibilisierung der Arbeitszeit auf Kosten der Arbeitnehmenden kommt nicht in Frage.  

Der Druck auf die Arbeitnehmenden ist gross. Viele Berufe verändern sich mit der Digitalisierung oder verschwinden gänzlich. In immer kürzerer Zeit soll immer mehr geleistet werden. Gleichzeitig werden unternehmerische Risiken möglichst umfassend auf die Angestellten abgewälzt. Besonders dreist sind die Anforderungen in Bezug auf die Verfügbarkeit der Arbeitnehmenden. Sie sollen immer zur Stelle sein, spontan Mehrarbeit leisten und gleichzeitig bei schwacher Auftragslage unkompliziert nach Hause geschickt werden können. Echte Freizeit wird immer weniger, denn auch an den freien Tagen sollen Arbeiterinnen und Arbeiter erreichbar bleiben. 

Arbeit muss planbar sein​

Solche einseitigen Erwartungen sind inakzeptabel. Und sie widersprechen dem Zeitgeist. Die neusten Zahlen des Bundesamts für Statistik (BFS) zeigen einen deutlichen Trend hin zu mehr Teilzeitarbeit: Sie nahm zwischen 2012 und 2022 im Vergleich zur Vollzeitarbeit dreimal mehr zu. Laut Johann Tscherrig, Leiter Vertrags- und Interessenspolitik bei Syna, sind die Bedürfnisse klar: «Die Arbeitnehmenden sind nicht bereit, ihr Privatleben der Arbeit zu opfern. Arbeit muss – soweit es die Art der Arbeit zulässt – für die Angestellten planbar sein.» Um dem herrschenden Fachkräftemangel in der Schweiz zu begegnen, muss die Arbeitgeberseite sich dem anpassen. Andernfalls wird sich der Fachkräftemangel noch verschärfen. Einseitige Flexibilisierungen der Arbeitszeit lehnt Syna klar ab. Von einer Flexibilisierung müssen beide Seiten profitieren, sie darf nicht auf dem Buckel der Arbeitnehmendenschaft geschehen.

​Syna fordert

Weitere Informationen:

Johann Tscherrig, Mitglied der Geschäftsleitung a. i.

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