Von Syna auf 26.3.2020
Kategorie: Medienmitteilungen

Coronavirus: Nicht mit der Gesundheit der Angestellten spielen!

Die Gewerkschaft Syna bedauert, dass der Bundesrat weiterhin an seinem Beschluss festhält, Arbeits- und Ruhezeitbestimmungen für das Spitalpersonal auszusetzen. Die momentanen Herausforderungen im Gesundheitswesen müssen gemeistert werden, aber nicht auf Kosten der Gesundheit der Angestellten. Dies gilt auch in der Verkaufsbranche.

Syna verlangt die sofortige Aufhebung von Artikel 10a Absatz 5 der Verordnung 2 COVID-19, wonach die Bestimmungen des Arbeitsgesetzes zu Arbeits- und Ruhezeiten für das Spitalpersonal während der ausserordentlichen Lage sistiert werden.

Alternative Lösungen prüfen
Einfach über den Verordnungsweg zu führen ist der falsche Weg. Stattdessen sollte der Bundesrat in enger Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern alternative Lösungen prüfen, um die Herausforderungen im Spitalbereich zu meistern. Ideen dazu sind vorhanden – und sie wurden von Syna auch schon vorgeschlagen:


Überarbeitung der Angestellten wäre fatal

Syna fordert von den Arbeitgebern im Gesundheitswesen ferner die konsequente Einhaltung der bestehenden Gesamtarbeitsverträge und appelliert an ihre Verantwortung, den Gesundheitsschutz ihrer Mitarbeitenden mit allen Mitteln sicherzustellen – insbesondere über ausreichendes Schutz- und Hygienematerial sowie ausreichende Pausen- und Ruhezeiten. Es kann nicht im Interesse der Arbeitgeber sein, dass Ihre Mitarbeitenden wegen Überarbeitung ausfallen. Das wäre fatal, denn die ausserordentliche Situation wird sicher über eine längere Zeit andauern. Nur ausgeruhte und gesunde Angestellte in den Spitälern können über viele Wochen den geforderten Einsatz leisten.

Keine Ausweitung der Ladenöffnungszeiten
Auch das Personal im Detailhandel sieht sich im Moment einer hohen Arbeitsbelastung ausgesetzt und riskiert im Einsatz oft seine Gesundheit. Syna lehnt auch im Detailhandel jegliche arbeitsrechtliche Lockerungen ab, insbesondere eine Ausweitung der Ladenöffnungszeiten sowie der Sonntags- und Nachtarbeit. Das geltende Arbeitsgesetz gibt den Detailhändlern genügend Möglichkeiten, eine ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln sicherzustellen und gleichzeitig den Gesundheitsschutz für das Personal zu gewährleisten

Versorgung und Gesundheit nicht gefährden
Die langfristige Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Mitarbeitenden im Gesundheitswesen, im Detailhandel und in vielen weiteren Branchen ist in einer Notsituation wie der jetzigen entscheidend für die Versorgung unserer Bevölkerung mit lebensnotwendigen Dienstleistungen und Produkten. Mit ihr darf nicht gespielt werden. Darum müssen die geltenden Ruhe- und Erholungszeiten unbedingt eingehalten werden.

Weitere Auskünfte
Marco Geu, Zentralsekretär Syna

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