In unseren gewerkschaftlichen Sprechstunden werden immer wieder Fragen zu Überstunden gestellt. Hier ein kurzer Überblick.
Von Überstunden spricht man bei Stunden, die zwischen der in deinem Vertrag festgelegten Höchstarbeitszeit und der gesetzlich festgelegten Höchstarbeitszeit geleistet werden. Die gesetzlich festgelegte Höchstarbeitszeit beträgt in der Regel maximal 45 Stunden pro Woche. Kurse oder Ausbildungstage werden der Wochenarbeitszeit angerechnet.
Dein Betrieb kann von dir als Lernende/-r Überstunden verlangen, aber nicht zu beliebigen Bedingungen. Wenn du unter 18 Jahre alt bist (zwischen 16 und 18), darf dein Arbeitstag unter keinen Umständen länger als 9 Stunden dauern und diese 9 Stunden dürfen nicht auf mehr als 12 Stunden verteilt werden (einschließlich der Pausen). Vor dem 18. Lebensjahr darfst du auf keinen Fall länger als bis 22 Uhr abends arbeiten.
Überstundenarbeit, die sich auf Stunden bezieht, die über die gesetzlich vorgeschriebene Grenze hinaus geleistet werden (normalerweise über 45 Std./Woche), muss eine Ausnahme bleiben.Für unter 16-Jährige gelten strengere Regeln und es ist ihnen gänzlich verboten, Überstunden zu leisten.
Je nachdem, was in deinem Vertrag oder eventuell im Gesamtarbeitsvertrag (GAV) deiner Branche steht, können Überstunden mit einem Zuschlag von 25 % vergütet werden, aber es ist ratsam, Überstunden durch Freizeit auszugleichen (1 Stunde für 1 Stunde). Du musst vor allem an deine Gesundheit denken. Wenn du regelmässig Überstunden leisten musst, nimm mit Syna Kontakt auf, wir können dich beraten oder (unter Wahrung deiner Anonymität) in den kantonalen tripartiten Berufsbildungskommissionen oder bei den Lehrlingskommissionen intervenieren. Zu viele Überstunden, die oft auf ein organisatorisches Problem im Betrieb hindeuten, schaden der Gesundheit und der theoretischen Ausbildung. Wir helfen dir, dagegen vorzugehen.