Von Syna auf 8.10.2020
Kategorie: Medienmitteilungen

Fenaco startet sozialpartnerschaftliche Lohngleichheits-Analysen

Die fenaco Genossenschaft und die Gewerkschaften Syna und Unia haben eine paritätische Kommission gegründet, um im Rahmen des revidierten Gleichstellungsgesetzes sozialpartnerschaftliche Lohngleichheitsanalysen durchzuführen.

Das revidierte Gleichstellungsgesetz ist am 1. Juli 2020 in Kraft getreten und verpflichtet Unternehmen mit über 100 Mitarbeitenden, alle 4 Jahre Lohngleichheitsanalysen durchzuführen und die Löhne von Frauen und Männern zu überprüfen.

Paritätische Kommission 

Die Lohngleichheit zwischen Frau und Mann ist für die fenaco und die Gewerkschaften seit jeher ein wichtiges Anliegen. Die fenaco und die Gewerkschaften Syna und Unia haben gemeinsam beschlossen, die Überprüfung im sozialpartnerschaftlichen Rahmen vorzunehmen. Sie haben eine paritätische Kommission gebildet, welche die Löhne der 4500 Angestellten, die dem Gesamtarbeitsvertrag fenaco unterstellt sind, überprüfen wird. Aktuell wertet die Kommission die Daten aus. Die Ergebnisse werden im 2. Quartal 2021 kommuniziert.

Gutes Zeugnis 

Bereits im Jahr 2016 wurde der Lohngleichheitsdialog im Stammhaus der fenaco gemeinsam mit Syna und Unia durchgeführt. Der Schlussbericht stellte der fenaco ein gutes Zeugnis aus. Er hat ergeben, dass keine Lohndiskriminierung zwischen Frau und Mann vorhanden war.

Weitere Auskünfte
Claudia Stöckli, Zentralsekretärin Agrarwirtschaft

Verwandte Beiträge