Nach zähen Verhandlungen haben sich die Sozialpartner auf einen neuen Landesmantelvertrag (LMV) geeinigt. Entscheidend für den Durchbruch war der grosse Druck von der Strasse – und damit von den Bauarbeiterinnen und Bauarbeitern selbst.
Vom Tessin über die Romandie bis in die Deutschschweiz: In allen Landesteilen bot sich in den vergangenen Monaten dasselbe Bild. Mehrere Tausend Bauarbeiterinnen und Bauarbeiter gingen auf die Strasse, um für bessere Arbeitsbedingungen im Bauhauptgewerbe zu kämpfen. Diese Proteste zeigten Wirkung. Kurz vor Ablauf des bisherigen Landesmantelvertrags (LMV) Ende 2025 konnten sich die Sozialpartner auf einen neuen, landesweit gültigen Vertrag, einigen – nicht zuletzt dank des anhaltenden Drucks aus der Basis. Der LMV regelt die zentralen Arbeitsbedingungen im Bauhauptgewerbe der Schweiz. Weil der Vertrag Ende 2025 auslief, musste ein neuer ausgehandelt werden. Die Verhandlungen begannen früh, doch sie gestalteten sich von Anfang an schwierig. Zu weit lagen die Forderungen der beiden Seiten auseinander.
Schwierige Ausgangslage
«Die Vorschläge des Schweizerischen Baumeisterverbandes, die uns zu Beginn als Verhandlungsbasis präsentiert wurden, hatten es in sich», erinnert sich Guido Schluep, Co-Branchenleiter Bauhauptgewerbe bei Syna. Geplant war unter anderem, den Samstag zum normalen Arbeitstag zu machen und den Samstagszuschlag zu streichen. Zusätzlich forderte der Baumeisterverband Lohnreduktionen von bis zu 25 Prozent – etwa für Lehrabgänger – sowie eine stärker flexibilisierte Einsatzplanung. Für die Unternehmen hätte das mehr Spielraum bedeutet, für die Bauarbeiterinnen und Bauarbeiter hingegen noch unberechenbarere Arbeitszeiten. «Angesichts des Fachkräftemangels in der Branche ist das für uns völlig unverständlich », so Schluep. Laut Studien verlässt jede zweite ausgebildete Fachkraft den Beruf frühzeitig – unter solchen Vorzeichen Löhne zu senken, wäre fatal. Die Forderungen der Arbeitnehmenden gingen klar in die andere Richtung. Grundlage dafür bildete eine breit angelegte Umfrage unter Bauangestellten. Michele Aversa, ebenfalls Branchenleiter Bauhauptgewerbe bei Syna, fasst es so zusammen: «Die Rückmeldungen waren eindeutig: Die unbezahlte Reisezeit von täglich 30 Minuten muss weg.» Zudem verlangten die Befragten familienfreundlichere Arbeitszeiten und verlässliche Einsatzpläne – statt noch mehr Flexibilität zulasten der Beschäftigten.
Vertragsloser Zustand drohte
Angesichts dieser Gegensätze schien ein Scheitern der Verhandlungen lange möglich. Ein vertragsloser Zustand hätte bedeutet, dass zentrale Schutzbestimmungen wegfallen. «Das hätte zu deutlich schlechteren Arbeitsbedingungen für die Bauarbeiterinnen und Bauarbeiter geführt», sagt Aversa. Aber auch für die Unternehmen wäre es problematisch gewesen: Der allgemeinverbindliche LMV sorgt für Planungssicherheit und gleich lange Spiesse. Alle Baufirmen – auch ausländische – müssen sich an die gleichen Regeln halten. Das schützt nicht nur die Beschäftigten, sondern auch seriöse Betriebe vor Lohndumping. Am 12. Dezember 2025 dann der Durchbruch bei den Verhandlungen und damit ein neuer LMV.
Das ist neu im LMV
Die grösste Verbesserung betrifft die Reisezeit. Bislang waren täglich 30 Minuten unbezahlt. Diese werden nun schrittweise reduziert: Ab dem Jahr 2030 gelten nur noch 20 Minuten als unbezahlte Reisezeit – je 10 Minuten für den Hin- und Rückweg zur Baustelle. Alles darüber hinaus zählt als Arbeitszeit. Zusätzlich erhalten Bauarbeiterinnen und Bauarbeiter eine tägliche Baustellenzulage. Diese wird stufenweise erhöht und beträgt ab 2028 neun Franken pro Tag. Damit wird die verbleibende Reisezeit finanziell abgegolten. Die unbezahlte Reisezeit gehört damit der Vergangenheit an. Ebenfalls neu ist der automatische Teuerungsausgleich. Steigen die Lebenshaltungskosten, erhöhen sich auch die Löhne automatisch. Dieser Mechanismus schützt vor Reallohnverlusten und gewinnt zunehmend auch in anderen Gesamtarbeitsverträgen an Bedeutung. Wichtig ist zudem, was verhindert werden konnte: Der Samstag bleibt ein Arbeitstag mit Zuschlägen, und eine weitere Flexibilisierung der Arbeitszeiten zulasten der Beschäftigten wurde abgewehrt. Der Kündigungsschutz für ältere, kranke oder verunfallte Bauarbeiterinnen und Bauarbeiter bleibt ebenfalls unangetastet. Darüber hinaus enthält der neue LMV verschiedene weitere Verbesserungen. So werden bei Todesfällen in der Familie – etwa bei Grosseltern – neu drei freie Tage gewährt. «Viele Arbeitnehmende haben Familie im Ausland», erklärt Aversa. «Solche Regelungen erleichtern es, schwierige Situationen menschlich zu bewältigen.»
Sechs Jahre Sicherheit – dank Protest
Besonders ist auch die Laufzeit des neuen Vertrags: Er gilt für sechs Jahre. Das bringt Stabilität in einer Branche, die unter hohem Druck steht. «Diese Resultate konnten wir vor allem dank des grossen Drucks von der Strasse erreichen», betont Schluep. «Wir hatten vor der letzten Verhandlungsrunde mit einem vertragslosen Zustand gerechnet. Umso erfreulicher ist es, nun klare Regeln für die kommenden Jahre zu haben.» Der neue Landesmantelvertrag zeigt: Wenn Bauarbeiterinnen und Bauarbeiter gemeinsam auftreten und ihre Stimme erheben, lassen sich selbst festgefahrene Positionen bewegen. Ein wichtiger Schritt hin zu einer fairen, attraktiven und zukunftsfähigen Baubranche.