Das Schiedsgericht wurde von Syna und den weiteren beteiligten Gewerkschaften angerufen. Es hat mit Beschluss vom 19. März 2018 die neuen Mindestlöhne festgelegt. Diese werden auf den 1. April 2018 – respektive bei Saisonarbeitsverträgen auf Beginn der Sommersaison 2018 – wie folgt erhöht:
Kategorie |
neuer Mindestlohn pro Monat |
I a, Mitarbeitende ohne Berufslehre | Fr. 3435.- (+ Fr. 18.-) |
I b, Mitarbeitende ohne Berufslehre mit Progresso-Attest | Fr. 3637.- (+ Fr. 19.-) |
II, Mitarbeitende mit eidg. Berufsattest EBA o.ä. | Fr. 3737.- (+ Fr. 19.-) |
III a, Mitarbeitende mit eidg. Fähigkeitszeugnis EFZ o.ä. | Fr. 4141.- (+ Fr. 21.-) |
III b, Mitarbeitende mit eidg. Fähigkeitszeugnis EFZ und Weiterbildung | Fr. 4243.- (+ Fr. 22.-) |
IV, Mitarbeitende mit Berufsprüfung | Fr. 4849.- (+ Fr. 25.-) |
Praktikantinnen und Praktikanten | Fr. 2190.- (+ Fr. 11.-) |
Syna ist enttäuscht: Die Erhöhung der Mindestlöhne ist nach unserer Einschätzung zu gering. Der Tourismus in der Schweiz zieht wieder an, das wirtschaftliche Umfeld im Gastgewerbe und der Hotellerie zeigte sich im letzten Jahr so erfreulich wie schon lange nicht mehr.
Mit einer Erhöhung der Mindestlöhne um 0.5% wurde zwar die Teuerung 2017 ausgeglichen, und ein Kaufkraftverlust ist abgewendet werden. Dennoch blieb die wohlverdienet Reallohnerhöhung für all jene Arbeitnehmenden aus, die lediglich zum Mindestlohn angestellt sind.
Wir werden uns in den Verhandlungen für 2019 weiter für Lohnerhöhungen einsetzen!
Mit einer Erhöhung der Mindestlöhne um 0.5% wurde zwar die Teuerung 2017 ausgeglichen, und ein Kaufkraftverlust ist abgewendet werden. Dennoch blieb die wohlverdienet Reallohnerhöhung für all jene Arbeitnehmenden aus, die lediglich zum Mindestlohn angestellt sind.
Wir werden uns in den Verhandlungen für 2019 weiter für Lohnerhöhungen einsetzen!