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Löhne werden nur um 0,5% erhöht

Bei den Lohnverhandlungen im Gesamtarbeitsvertrag des Gastgewerbes (L-GAV) hat Syna zusammen mit den Sozialpartnern eine moderate Erhöhung von 2% gefordert. Diese wurde von den Arbeitgebern nicht gutgeheissen, und die Verhandlungen sind gescheitert. Nun hat das Schiedsgericht entschieden

Das Schiedsgericht wurde von Syna und den weiteren beteiligten Gewerkschaften angerufen. Es hat mit Beschluss vom 19. März 2018 die neuen Mindestlöhne festgelegt. Diese werden auf den 1. April 2018 – respektive bei Saisonarbeitsverträgen auf Beginn der Sommersaison 2018 – wie folgt erhöht:  

Kategorie
neuer Mindestlohn pro Monat
I a, Mitarbeitende ohne Berufslehre Fr. 3435.- (+ Fr. 18.-)
I b, Mitarbeitende ohne Berufslehre mit Progresso-AttestFr. 3637.- (+ Fr. 19.-)
II, Mitarbeitende mit eidg. Berufsattest EBA o.ä.Fr. 3737.- (+ Fr. 19.-)
III a, Mitarbeitende mit eidg. Fähigkeitszeugnis EFZ o.ä.Fr. 4141.- (+ Fr. 21.-)
III b, Mitarbeitende mit eidg. Fähigkeitszeugnis EFZ und WeiterbildungFr. 4243.- (+ Fr. 22.-)
IV, Mitarbeitende mit BerufsprüfungFr. 4849.- (+ Fr. 25.-)
Praktikantinnen und PraktikantenFr. 2190.- (+ Fr. 11.-)
...

L-GAV - der Gesamtarbeitsvertrag im Schweizer Gastgewerbe

Der Vertrag im Detail sowie Fragen, Antworten und Downloads auf der Webseite zum L-GAV.

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