Von Syna auf 24.6.2020
Kategorie: Branchen

Gastgewerbe: Mindestlöhne 2020 und 2021 unverändert

Die Mindestlöhne im Gastgewerbe bleiben aufgrund der Corona-Pandemie für die Jahre 2020 und 2021 unverändert auf dem Stand von 2019. 2022 soll es wieder eine Erhöhung der Mindestlöhne um 0,2% geben. Dies haben heute die Sozialpartner im Gastgewerbe bekannt gegeben. Sie beantragen nun beim Bundesrat die Verlängerung der Allgemeinverbindlichkeitserklärung des L-GAV bis Ende 2022.

Die Sozialpartner verhandeln gemäss Art. 34 L-GAV jährlich über eine Anpassung der Mindestlöhne. Es sind dies auf Arbeitnehmerseite die Hotel & Gastro Union, Syna und die Unia, auf der Arbeitgeberseite GastroSuisse, HotellerieSuisse sowie die Swiss Catering Association SCA.
Viele Betriebe im Gastgewerbe kämpfen derzeit mit existenziellen Problemen. Daher haben die Verbände einstimmig beschlossen, die Mindestlöhne gemäss Art. 10 und 11 des L-GAV für das laufende und das kommende Jahr unverändert auf dem Stand von 2019 zu belassen. Dementsprechend hat die Arbeitnehmerseite ihre hängige Klage beim Schiedsgericht (p. A. Obergericht des Kantons Bern), über die am 2. Juli entschieden worden wäre, zurückgezogen. Die Vertreter der Sozialpartner zeigen sich erfreut über den gemeinsamen Beschluss, der die Branche in dieser schwierigen Zeit stärken soll.

Aktuell geltende Mindestlöhne bis 2021 
​Kat. Ia (Mitarbeitende ohne Berufslehre) ​CHF 3'470.-
​Kat. Ib (Mitarbeitende ohne Berufslehre, mit Progresso-Attest) ​CHF 3'675.-
​Kat. II (Mitarbeitende mit eidg. Berufsattest o.ä.)​CHF 3'785.-
​Kat. IIIa (Mitarbeitende mit eidg. Fähigkeitszeugnis o.ä.)​CHF 4'195.-
​Kat. IIIb (Mitarbeitende mit eidg. Fähigkeitszeugnis und Weiterbildung)​CHF 4'295.-
​Kat. IV (Mitarbeitende mit einer Berufsprüfung)​CHF 4'910.-
​Praktikanten und Praktikantinnen​CHF 2'212.-

(detaillierte Angaben zu den Lohnkategorien siehe l-gav.ch)

Weitere Auskünfte
Claudia Stöckli, Zentralsekretärin Gastgewerbe

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