Von Syna auf 26.6.2025
Kategorie: Branchen

Gesamtarbeitsvertrag für das Bäcker-, Konditoren- und Confiseurgewerbe tritt per 1. Juli 2025 in Kraft

Lange wurde verhandelt – nun ist es soweit: Am 1. Juli 2025 tritt der neue Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für das Bäcker-, Konditoren- und Confiseurgewerbe in Kraft. Der GAV regelt die Anstellungsbedingungen für rund 35'000 Mitarbeitende in der Schweiz. In einer systemrelevanten Branche mit oft unregelmässigen und anspruchsvollen Arbeitszeiten bringt der neue Vertrag spürbare Verbesserungen. Dazu gehören unter anderem neu eingeführte Nachtzuschläge für alle, eine verbindliche Arbeitszeitplanung sowie die Einführung von Mindestlöhnen für Lernende. 

​Ruhetage: Mehr Zeit für Familie und Erholung

Ein wichtiger Fortschritt betrifft die Vereinbarkeit von Beruf und Familie: Neu besteht Anspruch auf zwei Ruhetage pro Woche. Dabei ist mindestens ein ganzer freier Tag am Stück zu gewähren, der zweite Ruhetag kann auch in zwei halben Tagen bezogen werden. Diese Regelung trägt den oft herausfordernden Arbeitszeiten an Wochenenden und Randzeiten Rechnung.

Mindestlöhne und Lernende

Die Erhöhung der Mindestlöhne sowie die Einführung eines automatischen Teuerungsausgleich steigern die Attraktivität der Branche und wirken dem Fachkräftemangel ein entgegen. Die Unterstellung der Lernenden ist ein positives Zeichen an die zukünftigen Fachkräfte, sich für die interessante Branche zu entscheiden.

Neu erhalten alle Mitarbeitende ohne anerkannte Berufsausbildung mindestens 3'670 Franken pro Monat. Auf der Stufe EBA liegt der Mindestlohn bei 3'900 Franken und auf der Stufe EFZ beträgt der Mindestlohn 4'400 Franken. Fachkräfte mit bestandener Berufsprüfung starten mit mindestens 5'350 Franken.

Die neu unterstellten Lernenden verdienen je nach Lehrjahr einen Mindestlohn zwischen 880 und 1'400 Franken. Zusätzlich erhalten auch sie einen 13. Monatslohn. Somit konnte durch Syna erreicht werden, dass die Mindestlöhne im neuen GAV je nach Qualifikation und Dienstjahren um 3,1 bis 7,7 Prozent steigen

Aus- und Weiterbildung

Um die Attraktivität der Branche noch zu verbessern, konnte erreicht werden, dass die eidg. Berufsprüfungen, die höheren Fachprüfungen, die Diplomlehrgänge, die Berufsbildnerkurse, die Mitarbeiterführungskurse sowie die Sprachkurse gezielt gefördert werden.

Guido Schluep, Branchenleiter bei Syna, betont: «Der neue Gesamtarbeitsvertrag, an dem die Gewerkschaft Syna massgeblich mitverhandelt hat, bringt die Branche auf den richtigen Weg. Nun gilt es, diesen Weg konsequent weiterzugehen, um dem Fachkräftemangel dauerhaft entgegenzuwirken.»

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