Von Syna auf 17.9.2026
Kategorie: Branchen

Grafische Industrie: Bekenntnis zur überbetrieblichen Sozialpartnerschaft

Der neu verhandelte Gesamtarbeitsvertrag (GAV) 2027/2028 für die grafische Industrie, wurde den zuständigen Gremien bzw. Mitgliedern der drei Sozialpartner syna, syndicom und viscom zur Annahme vorgelegt. Bei allen Sozialpartnern wurde das neue Vertragswerk gutgeheissen. Der überarbeitete GAV tritt auf 1.1.2027 in Kraft.


Angesichts einer Branchensituation, die von einem tiefgreifenden Strukturwandel geprägt ist und der Tatsache, dass der aktuelle GAV erst seit gut eineinhalb Jahren in Kraft ist, einigten sich die Sozialpartner in den Verhandlungen auf ein Vertragswerk, bei dem in erster Linie die Fortsetzung der bewährten überbetrieblichen Sozialpartnerschaft sichergestellt wird.

Der angepasste Gesamtarbeitsvertrag umfasst im Wesentlichen vier Bereiche. Erstens wurde die Sprache vereinheitlicht und durchgehend geschlechtergerecht formuliert. Zweitens wurden Bestimmungen dorthin verschoben, wo sie sachlich hingehören. Drittens sind überholte Bestimmungen entfallen und unklare Formulierungen geschärft worden. Viertens wurden rechtliche Bezüge aktualisiert. In der Substanz wurden am GAV keine grösseren Änderungen vorgenommen. Der neue Gesamtarbeitsvertrag gilt für zwei Jahre und die nächsten Verhandlungen starten voraussichtlich im Frühjahr 2028. 

Gerade in Zeiten des wirtschaftlichen und technologischen Wandels ist ein starker Gesamtarbeitsvertrag von zentraler Bedeutung. Der neue GAV sorgt für klare, praxisnahe Regelungen und stärkt die Interessen der Arbeitnehmenden in der grafischen Industrie.

Cornelia Bickert, Branchenleiterin

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