Der Nationalrat hat heute mit knapper Mehrheit entschieden, die 13. AHV-Rente einzig über eine befristete Mehrwertsteuererhöhung finanzieren zu wollen – und damit auf eine nachhaltige Lösung verzichtet. Travail.Suisse, der Dachverband von Syna, bedauert diesen Entscheid sehr. Er ist eine verpasste Chance, die AHV langfristig und solide abzusichern.
Die neuen Finanzperspektiven der AHV zeigen deutlich, dass die AHV auf stabilen Beinen steht und den demografischen Entwicklungen standhalten kann. Für die Einführung der 13. AHV-Rente ist jedoch eine Zusatzfinanzierung notwendig, die nachhaltig gestaltet sein muss. Aus Sicht von Travail.Suisse hat der Nationalrat diese Chance heute vertan.
«Mit seinem Entscheid für eine befristete Mehrwertsteuererhöhung schiebt der Nationalrat die Finanzierungsfrage nur auf, anstatt die 13. AHV-Rente langfristig zu finanzieren», sagt Edith Siegenthaler, Leiterin Sozialpolitik bei Travail.Suisse. Spätestens 2030 soll diese Einnahmequelle gemäss den Plänen des Nationalrats wieder wegfallen. Auf diese Weise wird künstlich Druck für die Einführung einschneidender Massnahmen, wie etwa eine Erhöhung des Rentenalters, erzeugt. Eine solche Lösung setzt die Stabilität der AHV mit voller Absicht unter Druck, anstatt für Finanzierungssicherheit zu sorgen und die Finanzierung 13. AHV nachhaltig zu gewährleisten.
Dabei wären zwei Anträge von starken Kommissionsminderheiten auf dem Tisch gelegen, die auf dem ständerätlichen Modell aufbauen und eine längerfristige Finanzierung der 13. AHV-Rente garantiert hätten. Beide Anträge sahen eine Mischfinanzierung durch Lohnprozente und Mehrwertsteuer, den Beibehalt des Bundesbeitrags sowie eine Senkung des AHV-Fonds auf 80 Prozent einer Jahresausgabe vor. Mit einem solchen Modell wäre die Finanzierung der AHV langfristig sichergestellt. Umso unverständlicher ist aus Sicht von Travail.Suisse der Entscheid des Nationalrats, diesen ausgewogenen Kompromiss zugunsten einer befristeten Mehrwertsteuerlösung zu verwerfen.
Travail.Suisse appelliert deshalb an den Ständerat, nach diesem verantwortungslosen Entscheid des Nationalrats nun an seinem Modell festzuhalten – und es allenfalls im Sinne der Minderheitsvorschläge der nationalrätlichen Kommission anzupassen. Nur so lässt sich die 13. AHV-Rente nachhaltig und fair finanzieren – im Interesse aller Versicherten.