Von Syna auf 4.2.2026
Kategorie: Branchen

Neuer Gesamtarbeitsvertrag Fenaco unterzeichnet

Die Fenaco Genossenschaft, die Gewerkschaften Syna und Unia sowie die Personalkommission fenaco haben sich auf einen neuen Gesamtarbeitsvertrag (GAV Fenaco) geeinigt. Der neue GAV fenaco beinhaltet zahlreiche Verbesserungen für die Mitarbeitenden. Er legt ein besonderes Augenmerk auf die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, den Gesundheitsschutz, die Gewährleistung des Datenschutzes und die Mitbestimmung durch die Mitarbeitenden. 

Die Fenaco Genossenschaft und die Gewerkschaften Syna und Unia haben unter Mitwirkung der Personalkommission fenaco einen neuen Gesamtarbeitsvertrag (GAV Fenaco) unterzeichnet. Er tritt am 1. März 2026 in Kraft. Im Zentrum des neuen GAV Fenaco steht das Anliegen, den Mitarbeitenden zeitgemässe und attraktive Arbeitsbedingungen zu bieten. Rund 6000 Mitarbeitende sind dem GAV fenaco unterstellt.

Der neue GAV Fenaco beinhaltet zahlreiche Verbesserungen für die Mitarbeitenden. Unter anderem wurden folgende Neuerungen vereinbart:

Ein besonderes Augenmerk legt der neue GAV Fenaco mit verschiedenen Bestimmungen zudem auf den Schutz der persönlichen Integrität, die Förderung der Gesundheit, die Gewährleistung des Datenschutzes und die Mitbestimmung durch die Mitarbeitenden. So wirkt die Personalkommission zukünftig in den GAV- und Lohnverhandlungen und in der paritätischen Kommission mit. 

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