In der Schweiz sind die Bestimmungen zur Arbeitssicherheit klar geregelt, unter anderem durch das Obligationenrecht (OR Art. 328), das Arbeitsgesetz (ArG Art. 6) und das Unfallversicherungsgesetz (UVG Art. 82). Diese definieren, worauf Arbeitnehmende achten müssen und wer letztlich für die Sicherheit am Arbeitsplatz verantwortlich ist.
Das Problem der Arbeitssicherheit betrifft alle Branchen. Doch in einigen Bereichen ist es besonders akut, unter anderem im Baugewerbe, in der Industrie und im Gesundheitswesen. Die Ursachen für Arbeitsunfälle sind vielfältig. Bemerkenswert ist jedoch, dass 25 Prozent der Unfälle auf Stürze zurückzuführen sind, die schwere Konsequenzen nach sich ziehen können – wie wir in einem der folgenden Fälle sehen werden.
1.Fall: Gesundheitswesen
In einem Spital hilft ein Pfleger A einem Patienten B bei der Körperpflege. Da B nicht stehen kann, setzt ihn A in eine bodenebene Dusche. Am Ende der Pflege erhält A einen dringenden Anruf von einem anderen Patienten und vergisst in der Hitze des Gefechts, das gelbe Schild aufzustellen, das vor dem nassen Boden warnt. Nachdem B mit der Körperpflege fertig ist, betätigt er unbeabsichtigt die Klingel. Pflegerin C reagiert auf das Klingeln von B und eilt zur Dusche, ohne den nassen Boden zu bemerken. Sie rutscht aus, fällt hin und verletzt sich am Handgelenk, was zu einer zweimonatigen Arbeitsunfähigkeit führt.
2.Fall: Baugewerbe
Auf einer Baustelle ist die Zeit knapp bemessen und die Bauarbeiter sind unter Druck. Arbeiter A macht darauf aufmerksam, dass die Oberseite des Gerüsts zu viele Spalten aufweist und deshalb die Sicherheit beeinträchtigt ist. Seine Kollegen entgegnen ihm, dass sie ihr Handwerk verstehen und wissen, was sie tun. Da A neu in der Unternehmung ist, traut er sich nicht zu fordern, dass die Arbeit unterbrochen wird. Er sagt lieber nichts, obwohl er weiterhin davon überzeugt ist, dass vom Gerüst eine Gefahr ausgeht. Ein zweiter Arbeiter B hat in der obersten Ebene des Gerüsts Bretter auf den Boden gelegt. Arbeiter C bleibt mit seinen Füssen zwischen diesen Brettern stecken und stürzt zehn Meter in die Tiefe. Er stirbt einige Stunden später. Er war verheiratet und hatte zwei Kinder.
Obwohl jeder der Beteiligten Fehler gemacht hat, wird der Vorarbeiter D für den Unfall verantwortlich gemacht, denn als Vorgesetzter hätte er alle Sicherheitsvorschriften durchsetzen und für ihre Einhaltung sorgen müssen.
Fazit
Unfälle geschehen fast nie zufällig. Sie sind meist auf technische, bauliche oder organisatorische Mängel zurückzuführen, aber auch auf menschliche Faktoren wie Übermüdung oder Stress. Unklare Arbeitsprozesse, ein schlechtes Betriebsklima und die Missachtung von Arbeits- und Ruhezeiten führen zu Stress und Erschöpfung, was die Wahrscheinlichkeit von Fehlern und Unfällen deutlich erhöht. Zudem stellt der Klimawandel eine wachsende Herausforderung für die Arbeitssicherheit dar: Körperlich belastende Tätigkeiten während Hitzewellen können gefährlich oder sogar lebensbedrohlich sein.
Die 5 Grundsätze der Suva zur Arbeitssicherheit gewinnen in diesem Zusammenhang zunehmend an Bedeutung. Sie helfen dabei, solche Risiken gezielt zu verringern.
Vergessen wir nicht: Jeder Arbeitsunfall hat nicht nur Auswirkungen auf das Opfer, sondern auch auf sein familiäres und berufliches Umfeld. Um den Schutz der Arbeitnehmenden zu gewährleisten, muss der Mensch an erster Stelle stehen. Zeitdruck und Stress dürfen nicht dazu führen, dass Beschäftigte ihre Gesundheit aufs Spiel setzen. Dies ist ein zentrales Ziel von Synas Engagement, das sich – entsprechend dem auf dem letzten Kongress verabschiedeten Motto – klar dafür einsetzt, den Menschen in den Mittelpunkt zu rücken.