Von Syna auf 3.9.2024
Kategorie: Arbeit

Stillen am Arbeitsplatz - Sensibilisierungsaktion des SECO

Muttermilch ist die ideale und empfohlene Nahrung für Säuglinge. Sie enthält alle notwendigen Nährstoffe, Antikörper und Enzyme, die das Immunsystem stärken und die gesunde Entwicklung des Babys fördern. Ausserdem fördert das Stillen die Bindung zwischen Mutter und Kind und hat deshalb langfristig positive Auswirkungen auf die Gesundheit des Kindes und der Mutter.  

Damit ein Säugling auch über die Zeit des Mutterschaftsurlaubes hinaus insbesondere von den wertvollen Eigenschaften von Muttermilch profitieren kann und die Mütter, die willens und fähig sind zu stillen, das auch tun können, ist es wichtig, dass Unternehmen dies ermöglichen und eine fürs Stillen positive und unterstützende Arbeitsumgebung schaffen. So müssen sich Mütter nicht zwischen ihrem Beruf und dem Stillen entscheiden, sondern können beides miteinander vereinbaren. Auch wenn die meisten Arbeitgeber sich dieser Aufgabe bewusst sind, ist es wichtig, dass sie diesbezüglich mit ihren Mitarbeitenden mit Vorgesetztenfunktion und Arbeitnehmerinnen kommunizieren. Deshalb führt das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO), Leistungsbereich Arbeitsbedingungen, die Sensibilisierungsaktion «Stillen am Arbeitsplatz» zuhanden der Unternehmen durch (vgl. Kasten).

Zeit zum Stillen

Der Arbeitgeber hat den Müttern die zum Stillen* erforderliche Zeit freizugeben (Art. 35a Abs. 2 ArG). Im ersten Lebensjahr des Kindes gelten die Zeiten für das Stillen in folgendem Umfang als bezahlte Arbeitszeit (Art. 60 Abs. 2 Bst. a-c ArGV 1):

Die stillende Mutter darf der Arbeit auch länger fernbleiben. In diesem Fall fällt die zusätzlich benötigte Zeit nicht unter die oben erwähnte Regelung. 

Geeigneter Raum zum Stillen

Der Ort, an dem gestillt wird, kann von der Mutter gewählt werden (z. B. im Betrieb oder zu Hause). Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass Arbeitnehmerinnen in Ruhe und unter hygienischen Bedingungen ungestört stillen oder Milch abpumpen können. Er stellt Räume (Sitzungsraum, Sanitätszimmer, Büro etc.) zur Verfügung, in denen sich die Frau zurückziehen und stillen kann. Diese müssen einen Sichtschutz haben und hygienisch einwandfrei sein (nicht Toiletten, wie dies offenbar in der Praxis manchmal geschieht). Ausserdem muss an eine gekühlte Aufbewahrung der abgepumpten Milch möglich sein (keine Kühlschränke, in denen Chemikalien aufbewahrt werden).

Weitere Regelungen für stillende Frauen

* Gemäss Arbeitsgesetz ist das Abpumpen von Milch dem Stillen gleichgesetzt. ​

Im Rahmen der Sensibilisierungsaktion «Stillen am Arbeitsplatz», die zu Beginn des Monats September stattfindet, stellt das SECO einen praktischen Türhänger zur Verfügung, der an die entsprechende Tür gehängt werden kann und so die erforderliche Intimität und Ruhe garantiert. Zudem können Arbeitgeber ein Plakat bestellen, mit dem sie auf Räumlichkeiten fürs Stillen oder Abpumpen aufmerksam machen können.

Weitere Informationen rund ums Thema Stillen und Mutterschutz sowie die Bestellmöglichkeit für Türhänger und Poster:

www.seco.admin.ch/stillen