Von Syna auf 30.8.2024
Kategorie: Politik

Was ist was in der Beruflichen Vorsorge?

Ab einem bestimmten Einkommen sind wir alle in der beruflichen Vorsorge versichert und zahlen monatlich Beiträge in die Pensionskasse ein. Doch wie funktioniert dieses System eigentlich genau?

Wer sich dafür interessiert, was mit dem eingezahlten Geld passiert, stösst auf viele Fachbegriffe. Wir erklären diese hier, damit sich jeder ein eigenes Bild machen kann.

Wer ist dabei – Eintrittsschwelle

Wer bei einem Arbeitgeber angestellt ist und pro Jahr mindestens 22 050 Franken verdient, muss an eine Pensionskasse angeschlossen sein. Verdient jemand weniger als 22 050 Franken, fällt er oder sie unter die sogenannte Eintrittsschwelle und zahlt keine Beiträge, da das Einkommen zu tief ist, um fürs Alter sparen zu können.

Der Arbeitgebende bestimmt, bei welcher Pensionskasse seine Arbeitnehmenden versichert werden. Es gibt Arbeitgebende, die eine eigene Pensionskasse haben, wie zum Beispiel die Migros, und solche, die sich einer Sammelstiftung anschliessen, wie die Proparis.

Was zahlt die Pensionskasse – BVG-Minimum und Überobligatorium

Jede Pensionskasse hat ein eigenes Reglement. Darin ist festgehalten, welche Leistungen die Pensionskasse erbringt, wer versichert ist und wie viel die Arbeitgebenden und die Arbeitnehmenden einzahlen müssen. Dieses Reglement und die Leistungen werden vom Stiftungsrat der Pensionskasse bestimmt. Der Stiftungsrat ist paritätisch zusammengesetzt mit Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden. Er kann bestimmen, dass die Pensionskasse höhere Leistungen als gesetzlich vorgeschrieben (Überobligatorium) auszahlt.

Im Gesetz über die Berufliche Vorsorge (BVG) ist festgelegt, welche Leistungen die Pensionskassen mindestens erbringen müssen. Dieses BVG-Minimum müssen alle Pensionskassen einhalten. Wenn daran etwas geändert werden soll, müssen Parlament und Bundesrat einen Vorschlag vorlegen. Weil wir mit dem aktuellen Vorschlag nicht einverstanden sind und das Referendum ergriffen haben, wird es im September eine Volksabstimmung geben.

Wie viel zahlen wir – Altersgutschriften

Die Pensionskasse soll sicherstellen, dass wir im Alter unseren Lebensstandard weiterführen können, auch wenn unser Einkommen nicht mehr so hoch ist wie vor der Pensionierung. Dafür zahlen wir als Arbeitnehmende und der Arbeitgebende jeweils einen Beitrag von unserem Lohn in die Pensionskasse ein. Diese Abzüge, die sogenannten Altersgutschriften, werden im Verlauf des Erwerbslebens höher. Am Anfang liegen sie bei 7 Prozent und am Ende bei 18 Prozent. Der Gedanke dahinter ist, dass ältere Arbeitnehmende in der Regel mehr verdienen und daher höhere Beiträge leisten können.

Wie viel bekommen wir – Alterskapital und Umwandlungssatz

Mit den monatlichen Abzügen sparen wir Geld an unser Alterskapital. Bei der Pensionierung erhalten wir aus diesem Alterskapital eine Rente. Wie hoch die Rente ist, wird mit dem Umwandlungssatz berechnet. Im Moment liegt der Umwandlungssatz im BVG bei 6,8 Prozent. Das heisst, dass wir für 100 000 Franken, die wir im Erwerbsleben als Alterskapital angespart haben, bei der Pensionierung eine Rente von 6800 Franken pro Jahr erhalten. Wer eine Million Alterskapital angespart hat, erhält entsprechend 68 000 Rente pro Jahr.

Die Höhe der Rente aus der beruflichen Vorsorge hängt also hauptsächlich von zwei Faktoren ab: Wie viel habe ich während des Erwerbslebens einbezahlt und wie hoch ist der Umwandlungssatz? Die Höhe des Umwandlungssatz ist eine politische Frage. Das Parlament schlägt vor, dass der Umwandlungssatz gesenkt werden soll und wir pro gesparten Franken weniger Rente erhalten. Über diese Frage werden wir am 22. September abstimmen.

Wie sind die Renten verteilt – Ungleichheiten

Wie viel ich während des Erwerbslebens in die Pensionskasse einzahle, hängt davon ab, wie hoch mein Lohn ist. Wer einen hohen Lohn hat, kann mehr für das Alter sparen, während Personen mit niedrigem Lohn weniger sparen können. Die Renten aus der zweiten Säule spiegeln daher das Einkommen während des Erwerbslebens wider, was zu Ungleichheiten führt. Wer einen hohen Lohn hatte, erhält im Alter eine höhere Rente.

Das zeigt sich auch bei den Frauen. Sie verdienen in der Schweiz im Durchschnitt immer noch 1500 Franken weniger pro Monat als Männer. Zudem reduzieren Frauen häufiger ihr Pensum wegen Familienpflichten, arbeiten in Teilzeit und haben daher noch niedrigere Löhne. Die tiefen Frauenlöhne zeigen sich auch in ihren Renten. Die Renten der Frauen aus der zweiten Säule sind 44 Prozent tiefer als die Renten der Männer.

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