Vor 4 Jahren hatten die Baumeister und die Gewerkschaften gemeinsam ein neues Konzept für die Ausbildung der Baumaschinenführer beschlossen. Alle Ausbildungen werden von Firmen und Mitarbeitenden durch den Parifonds gemeinsam finanziert. Doch mit der Umsetzung des neuen Konzeptes haperte es lange. Jetzt wurde man sich endlich einig.
Mit der Einführung der revidierten Ausbildung war für alle Seiten klar: Es muss auch geklärt werden, zu welcher Lohnklasse die neue Ausbildung führt. Der aktuelle Landesmantelvertrag für das Bauhauptgewerbe (LMV) regelt allerdings nur die alte Ausbildung von 1988. Doch diese wird mittlerweile gar nicht mehr angeboten. Die aktuellen Ausbildungen kommen im LMV also gar nicht vor.
Wieso nicht auch in der Deutschschweiz?
Eine Arbeitsgruppe hatte dazu bereits 2017 einen Vorschlag erarbeitet. Dieser ist in den Regionen Wallis, Genf und Waadt auch schon in Kraft. Im Wallis und in Genf wurden die entsprechenden regionalen Verträge angepasst und vom Baumeisterverband (SBV) unterzeichnet. Nur in der Deutschschweiz weigerte sich der SBV bisher, die Frage nach der neuen Lohnklasse zu behandeln. Während der letzten LMV-Verhandlungen im November 2018 verzichtete Syna auf eine Klärung, um einen schnellen Abschluss der Verhandlungen zu ermöglichen. Im Gegenzug versicherten uns die Baumeister, das Thema bald anzugehen.
Wir lassen uns nicht länger hinhalten
Nach fast 4 Jahren Hinhaltetaktik des SBV hatten die Gewerkschaften genug und stellten ein Ultimatum: Wird die Lohnklassen-Einteilung bis Ende 2022 nicht geklärt, so muss die Finanzierung der Ausbildung über den Parifonds gestoppt werden.Mitte Januar erreichten wir nun einen ersten Zwischenerfolg; und alle Parteien einigten sich auf eine praktikable Lösung.
Einigung erzielt
Am 4. Februar fand die ausserordentliche Vorstandssitzung des Parifonds Bau statt. Dabei hat der Vorstand einstimmig folgenden Lösungsvorschlag angenommen:
Der Artikel 19 des Beitrags- und Leistungsreglements des Parifonds Bau wird wie folgt geändert:
«Ausbildungen und Prüfungen der Baumaschinenführer in den Modulen M2 – M7 sind zudem nur leistungsberechtigt, wenn der Arbeitgeber einen verbindlichen Nachweis erbringt, dass der Absolvent nach erfolgreicher Prüfung in die Lohnkategorie A eingestuft wurde. Die Änderung tritt ab 01.07.2023 in Kraft.»
Mit diesem Kompromiss berücksichtigten wir unsererseits das Kernanliegen der SBV-Delegation:
- keine Änderung bei Lohnklassen-Einreihung und Finanzierung der Ausbildung von Baumaschinenführer/-innen (BMF) während der laufenden Vertragsperiode (2019 bis 2022).
Gleichzeitig wurde damit auch auf unser Kernanliegen eingegangen:
- verbindlicher Zeitpunkt für die Einigung über die Einreihung der BMF im Anhang 15 LM. Sollte diese Einigung nicht zustandekommen, muss die Finanzierung der BMF-Ausbildung entweder ganz gestrichen oder an Bedingungen geknüpft werden.
Parifonds-Budget freigegeben
Wir hatten zusammen mit Unia und Baukader im Parifonds bereits Mitte Januar einen ähnlichen Lösungsvorschlag eingebracht. Der Zentralvorstand des SBV lehnte ihn aber ab und schickte ihre Arbeitgebenden-Delegation zu Nachverhandlungen.
An der Vorstandssitzung vom 4. Februar erklärten wir uns abschliessend bereit, den Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Regelung nochmals um ein halbes Jahr auf den 1. Juli 2023 zu verschieben. Dem Kompromiss stimmte auch die Vertretung des SBV zu. In der Folge wurde das Parifonds-Budget für 2021 freigegeben.
Aus unserer Perspektive ist die Diskussion um die Einreihung von Absolventen der BMF-Ausbildungen nicht optimal gelaufen. Seit rund 5 Jahren verlangen wir, dass endlich der Anhang 15 LMV aktualisiert wird – zumal in mehreren Kantonen der Romandie die Frage nach der Einreihung der BMF bereits geregelt ist.
Eine gemeinsame Arbeitsgruppe des SBV zusammen mit Syna und Unia in der ich Einsitz hatte, hatte bereits 2017 einen Vorschlag für die Anpassung von Anhang 15 vorgelegt. Leider hat es der SBV bisher abgelehnt, die offenen Fragen im Rahmen der Vertrags- und Lohnverhandlungen anzugehen. Daher blieb uns nichts anderes übrig, als das Thema in Rahmen des Beitrags- und Leistungsreglements des Parifonds zu klären.
Ich möchte an dieser Stelle festhalten, dass wir zu keinem Zeitpunkt die Vollzugsarbeit oder die Finanzierung der paritätischen Kommission blockiert haben. Sämtliche regionalen PBK (paritätische Berufskommissionen) verfügen über ein Darlehen des Parifonds, das es erlaubt, die Vollzugstätigkeit während eines halben Jahrs finanziell sicherzustellen.
Es wäre zu wünschen gewesen, wenn der SBV in der Mitteilung an seine Mitglieder vom 4. Februar vollständig über die Kompromisslösung informiert hätte, anstatt die Gewerkschaften einseitig der Blockade zu bezichtigen.