Von Syna auf 6.9.2018
Kategorie: Politik

Die 8-Tage-Regel

Es wird viel diskutiert über diese berühmt-berüchtigte Regel – doch was bedeutet sie denn genau in der Praxis? Wir klären auf.

Konkret geht es dabei um eine Meldepflicht für ausländische Firmen: Führt ein Unternehmen mit Sitz im Ausland eine Arbeit oder Dienstleistung in der Schweiz aus, so muss das Unternehmen einige Auflagen erfüllen.
Zuallererst muss es den Auftrag in der Schweiz anmelden – 8 Tage vor Beginn der Arbeit.
Ziel dieser Massnahmen sind das Unterbinden von Schwarzarbeit und Lohndumping sowie das Verhindern von unlauterem Wettbewerb gegenüber Schweizer Firmen.

Dabei gelten vereinfacht folgende Regeln:

Meldepflicht 

In folgenden Branchen ist die Arbeit ab dem 1. Tag meldepflichtig*:


In den anderen Branchen ist ein Auftrag in der Schweiz meldepflichtig, sobald die Arbeiten länger als 8 Tage pro Jahr dauern.

8-tägige Meldefrist und Ausnahmen 

Die Arbeit darf frühestens 8 Tage nach Meldung begonnen werden. In Notfällen darf die Arbeit vor Ablauf der Frist begonnen werden, frühestens am Tag der Meldung.

Der Ablauf 

​So, das Unternehmen hat sich also angemeldet. Und was passiert jetzt?

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